- OFFTOPIC: Eine Frage zur Rechtslage bei EMail-Bestellungen - shroom, 02.12.2003, 00:37
- Obwohl ich kein Jurist bin,,, - - Elli -, 02.12.2003, 00:54
- 14 Tage Rücktrittsrecht n a c h der Lieferung - Turon, 02.12.2003, 01:11
- Re: OFFTOPIC: Eine Frage zur Rechtslage bei EMail-Bestellungen - WebDiver, 02.12.2003, 01:22
- Re: OFFTOPIC: Eine Frage zur Rechtslage bei EMail-Bestellungen - shroom, 04.12.2003, 09:52
- was für eine Sache? - Masteraffe-sein-Bruder, 04.12.2003, 10:14
- Re: was für eine Sache? - shroom, 04.12.2003, 10:27
- Re: was für eine Sache? - PATMAN1, 04.12.2003, 10:49
- Re: was für eine Sache? - shroom, 04.12.2003, 10:54
- Re: was für eine Sache? - PATMAN1, 04.12.2003, 10:49
- Re: was für eine Sache? - shroom, 04.12.2003, 10:27
- was für eine Sache? - Masteraffe-sein-Bruder, 04.12.2003, 10:14
- Re: OFFTOPIC: Eine Frage zur Rechtslage bei EMail-Bestellungen - shroom, 04.12.2003, 09:52
- Re: Rückgabe dürfte überhaupt kein Problem sein - Tempranillo, 02.12.2003, 01:25
- Vielen Dank an alle für die Antworten! - shroom, 02.12.2003, 10:51
Re: was für eine Sache?
-->Schwer nachvollziehbar, dass dieses extra für Dich angefertigt wird. Welches Unternehmen? Aus nem Katalog bestellt?
ELLI hat meine Mailaddi - authorisiere ELLI hiermit, Dir diese zuzumailen, so dass Du im Zweifelsfall mir Details einfach mal zumailst.
>Hallo,
>es handelt sich um ein Bett.
>Gruss, shroom
>>>Hallo nochmal,
>>>meine Geschichte mit der Bestellung per Telefon und anschliessender Stornierung per EMail hat gerade eine Fortsetzung erfahren.
>>>Ich habe gerade einen entrüsteten Anruf erhalten, ich könne nicht einfach stornieren, ob ich mir vorstellen könnte was für Kosten das verursacht usw.
>>>Die Email mit meiner Stornierung ist natürlich erst mal nicht bekannt...
>>>Mein Hinweis auf das Fernabsatzgesetz mit 14-tägigen Rückgaberecht wurde folgendermassen kommentiert:
>>>Es handelt sich um eine Sonderanfertigung, es wurde ein Werkvertrag geschlossen, das 14-tägige Rückgaberecht gilt nicht. Ich sollte schon mal das Geld zurückhalten, ich würde bald Post vom RA bekommen und könnte mich schon auf die Ware freuen.
>><font color=#FF0000>Um was für ein Produkt handelt es sich denn?
>>Um einen Computer? War das event K&M? Ich habe seit 2 Jahren mit denen einen Prozess laufen, weil sie es nicht geschafft haben, innerhalb von 8 Wochen einen 08/15 Computer zu liefern, obwohl er innerhalb 1 Woche zugesagt war und ich dann vom Vertrag zurückgetreten bin.
>>Das Problem bei Computern ist das: Es gibt einzelne Gerichtsurteile von unteren Instanzen, die diese Computer als Sonderanfertigung ansehen, da speziell für dich die Karten und anderen Bauteile aufgrund deiner Bestellung zusammengesetzt werden (für mich nicht so ganz nachvollziehbar, da ja einzeln alles Standard und nach Rücktritt ohne Probleme woanders einbaubar). Bei Sonderanfertigungen besteht eindeutig kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz.
>>Ich würde dir raten, möglichst schnell einen RA aufzusuchen, da die Firmen bei sowas ziemlich schnell sind und durch ihre Hausjuristen dir Privatperson allein überlegen sind, auch wennn die Rechtslage für dich eindeutig aussieht und versuchen, dich durch juristische Tricks aufs Glatteis zu führen. </font>

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