- Sozialabgaben auf Keinmalzahlungen. - Zardoz, 05.12.2003, 11:17
- Re: Ist das nicht irgendwie nur Zweck- Propaganda? - Euklid, 05.12.2003, 11:55
- Quelle - Wassermann, 05.12.2003, 12:12
- Re: Quelle - Euklid, 05.12.2003, 12:34
- Quelle - Wassermann, 05.12.2003, 12:12
- warum die Aufregung?! - kingsolomon, 05.12.2003, 12:51
- Gewerkschaften usw.. mal ne"dumme" Frage - FOX-NEWS, 05.12.2003, 12:55
- Sozialabgaben auf Keinmalzahlungen - und kein Polizeischutz für die Fiskalstasi? - Baldur der Ketzer, 05.12.2003, 15:23
- Du weißt ja: Sanktionen drohen! - Zardoz, 05.12.2003, 16:01
- allgemein verbindlicher Tarif - Dieter, 05.12.2003, 20:53
- Re: allgemein verbindlicher Tarif - Euklid, 05.12.2003, 21:40
- Re: allgemein verbindlicher Tarif - genau, allgemein & verbindlich - Zardoz, 05.12.2003, 21:57
- Dafür haben wir einen Spezialisten - Euklid, 05.12.2003, 22:02
- Es geschehen noch Zeichen und Wunder! - bernor, 05.12.2003, 22:27
- Re:.. Wunder! Guck mal ob über Bethlehelm ein Stern aufgegangen ist:)) - JoBar, 05.12.2003, 22:36
- Es geschehen noch Zeichen und Wunder! - bernor, 05.12.2003, 22:27
- Dafür haben wir einen Spezialisten - Euklid, 05.12.2003, 22:02
- das haben wir doch schon längst,... - Dieter, 05.12.2003, 22:09
- Re: das haben wir doch schon längst,... - Euklid, 05.12.2003, 22:15
- Re: das haben wir doch schon längst,... - Dieter, 05.12.2003, 22:36
- Re: das haben wir doch schon längst,... - Euklid, 05.12.2003, 22:15
- Re: allgemein verbindlicher Tarif - genau, allgemein & verbindlich - Zardoz, 05.12.2003, 21:57
- So ist es leider. - Zardoz, 05.12.2003, 21:46
- Re: allgemein verbindlicher Tarif - Euklid, 05.12.2003, 21:40
- Re: Ist das nicht irgendwie nur Zweck- Propaganda? - Euklid, 05.12.2003, 11:55
das haben wir doch schon längst,...
-->und zwar immer dann, wenn Du aus Vergeßlichkeit, Tollpatschigkeit, Unvernunft etc. Deinen Gewinn aufgrund unzureichender Buchführung nicht im Sinne des Gesetzgebers nachweisen kannst -
dann wird geschätzt - und dafür gibt es Ansätze was jemand leisten könnte - unabhängig ob Du hast - und danach wird besteuert, und großzügig kann die Steuerbehörde durchaus sein, die kennt dann nur sehr große Gewinne.
Wenn es dem Steuerpflichtigen nicht gefällt, dann muß er schon exakt belegen was an der Schätzung falsch sein könnte.
Gruß Dieter
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