- Auswandern schĂĽtzt nicht unbedingt vorm Fiskus - VictorX, 10.12.2003, 13:52
- Re: Auswandern schĂĽtzt nicht unbedingt vorm Fiskus - PuppetMaster, 10.12.2003, 15:45
- An Baldur, Euklid usw. - VictorX, 10.12.2003, 16:51
- Re: Auswandern schĂĽtzt nicht unbedingt vorm Fiskus - Halbwahrheiten - Baldur der Ketzer, 10.12.2003, 16:09
- Re: Auswandern schĂĽtzt nicht unbedingt vorm Fiskus - Halbwahrheiten - Euklid, 10.12.2003, 16:24
- Re: Auswandern schĂĽtzt nicht unbedingt vorm Fiskus - Frage - Diogenes, 10.12.2003, 16:46
- Re: Auswandern schĂĽtzt nicht unbedingt vorm Fiskus - er hat nen langen Arm - Baldur der Ketzer, 10.12.2003, 17:05
- sog. Diskriminierungsverbot - El Sheik, 10.12.2003, 17:20
- Doppelsteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz: Hier steht's - El Sheik, 10.12.2003, 17:38
- Re: Auswandern schĂĽtzt nicht unbedingt vorm Fiskus - PuppetMaster, 10.12.2003, 15:45
Auswandern schĂĽtzt nicht unbedingt vorm Fiskus
-->Der Fall Boris Becker hat Schlagzeilen gemacht
und sensibilisiert. Worauf ist zu achten?
Die Furcht vor einer Neuauflage der
“Reichsflucht-Steuer” geht um. Doch
Steuerrechtler warnen schon hinsichtlich des
jetzigen Zustandes. Auch jetzt langt der Fiskus
schon kräftig zu, wenn jemand seinen
Wohnsitz ins Ausland verlegt, denn bereits
nach den geltenden Abgaberegeln gibt es die
sogenannte Wegzugsbesteuerung.
Wer den deutschen Finanzbehörden endgültig
“ade!” sagen möchte, muss nämlich seine
Zelte in Deutschland komplett abbrechen.
Schon eine Liege unterm Dachboden macht alle
BemĂĽhungen, sich abzusetzen, wertlos.
Selbst ein Jagdhaus auf deutschem Boden, das
nur einmal im Jahr zur Zeit der Hirschbrunft
genutzt wird, gilt den Finanzbeamten als
“schlafbereite Stätte”.
Wer sich mehr als 6 Monate im Jahr in
Deutschland aufhält, bleibt nach der
Abgabenordnung - auch wenn er im Hotel
wohnt oder sogar im Gefängnis einsitzt - auf
jeden Fall einkommensteuerpflichtig. Auch
schon nach 3 Monaten kann es steuerlich gefährlich
werden.
GlaubwĂĽrdigkeit ist eine einfache
Sache. Man sagt, was man tut,
und tut, was man sagt.
Aber damit nicht genug: Einkunftsquellen
“mit deutschem Bezug” bleiben auch dann
abgabenpflichtig, wenn der Empfänger alle
BrĂĽcken im Heimatland abgebrochen hat.
Auch bei einer vermieteten Immobilie, einem
Bundesschatzbrief oder einem Familienbetrieb
greift der deutsche Fiskus weiterhin zu.
Noch strenger sind die Regeln, wenn jemand
in eine sogenannte Steuer-Oase auswandert.
Wer in ein Niedrigsteuerland zieht, unterliegt
nach dem AuĂźensteuergesetz noch 10 Jahre
lang der Einkommensteuer. Die hier steuerlich
lauernden Gefahren sind zu umfangreich, um
sie detailliert darzustellen. Hochqualifizierter
steuerlicher Rat tut dringend Not!
Auf längere Sicht bleibt aus steuerlichen
GrĂĽnden ohnehin jeder Wegzug ĂĽber die
Grenzen zwecklos, wenn man nicht gleich die
eigenen Kinder mitnimmt. Anderenfalls mĂĽssen
diese beim Ableben des Auswanderers
das Erbe doch in vollem Umfang versteuern.
Dann ist das Vermögen zurück in
Deutschland. Selbst wenn Söhne und Töchter
dann doch noch auf die Bermudas folgen,
bleibt ihre Erbschaftssteuerpflicht in Deutschland
noch 5 Jahre lang (in Steuer-Oasen 10
Jahre lang) fortbestehen. Und wenn ein
GrundstĂĽck in Deutschland zurĂĽckbleibt,
droht sogar eine Doppelbesteuerung in beiden
Ländern.
Als armer, deutscher, steuerpflichtiger
Bürger fällt einem da zwecks Vermeidung
von Diskussionen mit dem Fiskus spontan
nichts anderes ein als der alte Schlager “.....
wärst Du doch in Düsseldorf geblieben!”.
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