- Kleine Kopfnuss zum Wochenende - speziell für dottore - R.Deutsch, 13.12.2003, 09:51
- Frage... - fridolin, 13.12.2003, 10:20
- Antwort.... - R.Deutsch, 13.12.2003, 11:31
- Hmm... - fridolin, 13.12.2003, 19:00
- Antwort.... - R.Deutsch, 13.12.2003, 11:31
- Re: Das ist der springende Punkt - JLL, 13.12.2003, 11:26
- Re: eher Schlappschuß - Theo Stuss, 13.12.2003, 13:40
- Nüsse und Vitamine - lish, 13.12.2003, 13:46
- Re: Nüsse und Vitamine - zum Aussuchen... - Popeye, 13.12.2003, 14:28
- danke für den Spinat - lish, 13.12.2003, 15:16
- Mit Betrügern macht man schlicht keine Geschäfte - R.Deutsch, 13.12.2003, 15:02
- JedeR ist ein potentieller Betrüger - lish, 13.12.2003, 15:49
- Re: Nüsse und Vitamine - zum Aussuchen... - Popeye, 13.12.2003, 14:28
- Frage... - fridolin, 13.12.2003, 10:20
Frage...
-->Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Dies gilt natürlich auch für elektronisches Giralgeld und alle elektronischen Edelmetallwährungen, wie e-gold etc. Die Annahme beruht auf freiwilliger Vereinbarung und auf der Hoffnung, dass ein Anderer es ebenfalls freiwillig als Zahlung akzeptiert.
<font color=#0000FF>Jetzt hab ich mal eine Frage. Was meinst Du mit"Giralgeld"? Nach meinem Sprachverständnis ist dies ein auf Geld lautendes Guthaben (bzw. eine Schuld) auf einem Girokonto. Guthaben auf einem Girokonto wiederum ist eine Forderung des Inhabers auf Aushändigung einer entsprechenden Menge von Banknoten (gesetzliches Zahlungsmittel) gegenüber der kontoführenden Bank. Überweisung, Scheckziehung, Lastschrifteinzug usw. ist die mehr oder weniger formlose Übertragung dieses Anspruches an einen Dritten, wobei letztlich auch die zur Leistung verpflichtete kontoführende Bank wechseln kann.
Wieso soll dieses Giralgeld (Bonität aller beteiligten Banken und Funktionieren des bargeldlosen Transfers vorausgesetzt) nicht dem körperlichen Geld (Banknote) gleichgestellt sein? Mit der freiwilligen Annahme ist es gerade bei staatlichen Kassen ohnehin so eine Sache. Bargeld nimmt der Staat in der Regel gar nicht mehr an, sondern er verpflichtet den Schuldner zur bargeldlosen Zahlung.
Was der Presseartikel im übrigen mit dem ganzen Problem zu tun haben soll, hat sich mir nicht erschlossen.
</font>

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