- Kleine Kopfnuss zum Wochenende - speziell für dottore - R.Deutsch, 13.12.2003, 09:51
- Frage... - fridolin, 13.12.2003, 10:20
- Antwort.... - R.Deutsch, 13.12.2003, 11:31
- Hmm... - fridolin, 13.12.2003, 19:00
- Antwort.... - R.Deutsch, 13.12.2003, 11:31
- Re: Das ist der springende Punkt - JLL, 13.12.2003, 11:26
- Re: eher Schlappschuß - Theo Stuss, 13.12.2003, 13:40
- Nüsse und Vitamine - lish, 13.12.2003, 13:46
- Re: Nüsse und Vitamine - zum Aussuchen... - Popeye, 13.12.2003, 14:28
- danke für den Spinat - lish, 13.12.2003, 15:16
- Mit Betrügern macht man schlicht keine Geschäfte - R.Deutsch, 13.12.2003, 15:02
- JedeR ist ein potentieller Betrüger - lish, 13.12.2003, 15:49
- Re: Nüsse und Vitamine - zum Aussuchen... - Popeye, 13.12.2003, 14:28
- Frage... - fridolin, 13.12.2003, 10:20
Re: eher Schlappschuß
-->>Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Dies gilt natürlich auch für elektronisches Giralgeld und alle elektronischen Edelmetallwährungen, wie e-gold etc. Die Annahme beruht auf freiwilliger Vereinbarung und auf der Hoffnung, dass ein Anderer es ebenfalls freiwillig als Zahlung akzeptiert. Wie passt das zur Machttheorie des Geldes?
Hallo Reinhard,
zwar ist Giralgeld kein GZ, jedoch eine Forderung auf GZ. Die sich aus dem Giralgeld ergebenden Forderungen sind terminlich abgesichert. Jede private Fristigkeit, die vollstreckbar ist, ist durch staatlichen Termin gehebelt. Erfülle ich Dir Deine vollstreckbaren Forderungen, die gegen mich lauten, nicht, kommst Du mit dem Gerichtsvollzieher.
Bei E-Gold sieht die Sache etwas anders aus. Hier ergeben sich alle Forderungen aus einer Sachverwahrung, bzw. dem Recht auf Rückerstattung, oder Ersatzleistung anstelle Rückgabe in Form von GZ.
Außerdem wissen wir ja inzwischen alle, daß die Sicherheit dieser Sachverwahrung fast ausschließlich auf den Schultern dessen liegt, der E-Gold in Anspruch nimmt. Da kein Sicherheitskonzept vorliegt, welches den Kunden mit einschließt, stehen auch die Forderungen auf Rückerstattung der Sache Gold auf recht wackeligem Boden. Nur auf den Guten Willen von E-Gold zu zählen, stellt an sich keine Rechtssicherheit dar und die ist und bleibt eine Frage der Macht, die vollstrecken kann. Im Zweifel werden halt viele Kundenrechner geknackt und die Konten werden umgeschichtet im Sinne des Dienstleisters.
Es ist völlig unwichtig, ob E-Gold das jetzt tut. Entscheidend bleibt, daß die Kunden gegen eine solche Praxis sich im Fall des Falles nicht wehren könnten. Es fehlen eben Macht und Sanktion. E-Gold würde wohl nur die Sanktionen des Medellin-Kartells fürchten, oder der chinesischen Triaden.
Schönes Wochenende,
Theo

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