- Vorsicht, klein und gefährlich: schon beschlossene Neuregelungen im Steuerrecht - HZingel, 16.12.2003, 15:45
- ab wann genau? - Kasi, 16.12.2003, 16:32
- Re: ab wann genau? / 1.1.2004 + weitere Infos - - Elli -, 16.12.2003, 16:48
- Re: Regime in Endzeiten - wie gehabt - dottore, 16.12.2003, 17:13
- Sturm auf die Bastille - SchlauFuchs, 16.12.2003, 17:49
- Re: Sturm auf die Bastille - Karl52, 16.12.2003, 19:13
- Bitte bremsen... - FOX-NEWS, 16.12.2003, 19:21
- Re: Sturm auf die Bastille - Karl52, 16.12.2003, 19:13
- Hallo dottore:Richtig! Aber davor kommen ihnen lt Laffer-Kurve d Erlöse abhanden (owT) - Galiani, 17.12.2003, 00:24
- Sturm auf die Bastille - SchlauFuchs, 16.12.2003, 17:49
- danke, habe mir einen Ausdruck erlaubt - Dieter, 16.12.2003, 18:44
- BTW - Ihre Ausführungen zu den MLM (Struckis) finde ich klasse! (owT) - Kallewirsch, 16.12.2003, 21:03
- Wollen Sie eine printable PDF-Version davon haben? - HZingel, 17.12.2003, 14:41
- ab wann genau? - Kasi, 16.12.2003, 16:32
Re: ab wann genau? / 1.1.2004 + weitere Infos
-->>Nummerierung per Rechnungsnummer oder wie ist das gemeint und gilt das ab 2004 oder schon 2003?? Danke im voraus,
>Kasi
Umsatzsteuerzahler
ð Geplante Anforderungen an den Vorsteuerabzug ab 2004
Nach den Plänen der Bundesregierung ist es für den Vorsteuerabzug ab 1.1.2004 erforderlich, eine Rechnung gemäß der so genannten EU-Rechnungsrichtlinie vorlegen zu können. Dies bedeutet in der Praxis, dass der Rechnungsempfänger den Katalog der Pflichtangaben in
§ 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz-Entwurf überprüfen muss. Das sind insbesondere folgen-de Angaben:
· Ausstellungsdatum der Rechnung,
· eine einmalige fortlaufende Rechnungsnummer,
· die Steuernummer oder zumindest die Umsatzsteueridentifikationsnummer des lei-stenden Unternehmers
· die Steuernummer oder zumindest die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kun-den bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Steuerschuldnerschaft des Lei-stungsempfängers,
· Datum der Leistung einer Anzahlung, wenn dieses Datum feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,
· der Preis je Einheit ohne Steuer,
· jede Preisminderung oder Rückerstattung, sofern sie nicht im Preis je Einheit enthalten ist und
· der anzuwendende Steuersatz oder den Verweis auf die entsprechende Bestimmung der Steuerbefreiung.
Fehlt eine dieser Angaben, soll der Vorsteuerabzug untersagt werden. Dadurch entsteht dem Rechnungsempfänger ein erhöhtes Vorsteuerausfallrisiko.
Praxishinweis:
Auch auf so genannten Kleinbetragsrechnungen (Rechnungen bis zu einem Betrag von 100 Euro) soll ab 1.1.2004 die Steuernummer oder zumindest die Umsatzsteueridentifikations-nummer angegeben werden. Hierbei wird es vermutlich zu Problemen bei der praktischen Umsetzung kommen. Viele der im Handel verwendeten Registrierkassen sind nicht in der La-ge, die Steuernummer oder zumindest die Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie die ein-malige fortlaufende Rechnungsnummer auf den Belegen auszuweisen. Daher wird jeweils eine Erläuterung der Kleinbetragsrechnung durch eine Zusatzinformation (bei Erläuterung der Artikel schon heute meist an der Information erhältlich) notwendig. Ohne diese zusätzliche Angabe wird der Vorsteuerabzug ab 1.1.2004 untersagt.
Der Entwurf von § 31 UStDV sieht neben den oben genannten zusätzlichen Anforderungen allerdings auch einiges an Vereinfachungen vor:
· Danach kann eine Rechnung ab dem 1.1.2004 aus mehreren Dokumenten bestehen. Allerdings muss auf weitere Unterlagen verwiesen werden und es muss gewährleistet sein, dass sie leicht nachprüfbar sind. Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag müssen in einem Abrechnungsdokument enthalten sein. Name und Anschrift von lei-stendem Unternehmer und Leistungsempfänger müssen eindeutig feststellbar sein.
· Abkürzungen, Buchstaben, Zahlen, Symbole etc. können verwendet werden.
· Die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt soll demnächst ausreichen.
<ul> ~ Quelle: Posting von ottoasta </ul>

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