- OT Kündigungsfrist eines Arbeitsverhältnisses / § 622 BGB - Ricoletto, 15.12.2003, 19:20
- Re: OT Kündigungsfrist eines Arbeitsverhältnisses / § 622 BGB - Popeye, 15.12.2003, 19:29
- Re: OT Kündigungsfrist eines Arbeitsverhältnisses / § 622 BGB - seth78 seth78, 15.12.2003, 23:42
- Hallo Seth... das ist das Tolle an dieser Forums-GSG9... - -- Elli --, 16.12.2003, 00:04
- Re: OT Kündigungsfrist eines Arbeitsverhältnisses / § 622 BGB - seth78, 16.12.2003, 20:59
- Nachtrag:... - PATMAN1, 16.12.2003, 00:18
Re: OT Kündigungsfrist eines Arbeitsverhältnisses / § 622 BGB
-->>>Kann entgegen den im o. g. Paragraphen verankerten Regelungen eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum 15./Monatesende vereinbart werden?
>>Thx.
>>Rico
>>P.S. habe mal den Versuch unternommen, mich bei einer Anwalts-Hotline zu erkundigen...... da kauf ich meiner Tochter lieber mehr Spielzeug ;-)
>Der AG kann mit dem AN auch eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren. In Dtl gilt die Vertragsfreiheit. Allerdings steht dem An im Falle des Falles die gesetzliche Kündigungsfrist zur Seite. Was im BGB steht ist die Mindestgrundlage, die ein Arbeitnehmer verlangen kann.
>Falls Du Arbeitnehmer bis kannst Du ruhigen Gewissen einen Arbeitsvertrag mit einer 1 tägigen Kündigungsfrist unterschreiben. Vor dem Arbeitsgericht gilt dann das BGB oder ein eventueller Tarifvertrag.
>Aus Arbeitgebersicht wäre es natürlich besser, eine möglichst lange Probezeit zu vereinbaren und das Arbeitsverhaltnis zu befristen.
>MfG
>Seth (Student, der die DVP Recht Gott sei Dank bestanden hat:-)
Hallo Siloberfuchs!
Du hast natürlich Recht. Richtig muss es heißen:"Aus Arbeitgebersicht wäre es natürlich besser, eine möglichst lange Probezeit zu vereinbaren
ODER das Arbeitsverhaltnis zu befristen"
Es gibt auch die Möglichkeit eines"Probearbeitsverhältnisses"
MfG Seth

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