- Frage zu Eigenheimzulage - Lichtenberg, 17.12.2003, 21:32
- Maßgebend bei einer Baumaßnahme (Neu-/Aus-/Umbau)... - bernor, 17.12.2003, 22:01
- Re: Maßgebend bei einer Baumaßnahme (Neu-/Aus-/Umbau)... - Cichetteria, 18.12.2003, 11:19
- Maßgebend bei einer Baumaßnahme (Neu-/Aus-/Umbau)... - bernor, 17.12.2003, 22:01
Re: Maßgebend bei einer Baumaßnahme (Neu-/Aus-/Umbau)...
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hi
das mit dem vorgelegten und bewilligten Bauantrag in 2003 wird aber für dich entscheidend sein - sagt zumindest unser Stb.
ansonsten das noch:
gruß
Cichette
Gleiches Geld für Neubau und Erwerb von Bestandsimmobilien
Details zur neuen Eigenheimzulage
Berlin - Die Monate währende Debatte um die Eigenheimzulage hat einen klassischen Kompromiss geboren: Weniger Häuslebauer sollen künftig weniger üppig gefördert werden. Von 11,5 Mrd. Euro schrumpft das Fördervolumen auf acht Mrd. Euro. Das vertrauliche Kompromisspapier aus dem Vermittlungsausschuss, das der WELT vorliegt, sieht folgende Änderungen vor (Stand vom 15. Dezember):
- Neubauten und der Erwerb von Bestandsimmobilien werden in der Förderung gleich behandelt. Für Ausbauten, etwa von Dachgeschossen oder auch für die Errichtung von Wintergärten, soll es künftig kein Geld mehr geben.
- Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird nur noch gefördert, wenn der Genosse auch wirklich in die Genossenschaftswohnung einzieht; bislang wurde nicht nach Eigennutzern und Anlegern unterschieden.
- Die Kinderzulage wird um 33 Euro auf 800 Euro aufgestockt.
- Die Bemessungsgrundlage (das ist die Summe, die maximal gefördert wird) sinkt auf 125 000 Euro. Davon gibt es acht Jahre lang jeweils ein Prozent (also maximal 1250 Euro) als Förderung. Zur Bemessungsgrundlage zählt auch der Preis für den Grunderwerb. Bei Altbauten werden so genannte"anschaffungsnahe Renovierungen" in die Bemessungsgrundlage eingerechnet. Nach der noch geltenden Eigenheimförderung werden jährlich 2556 Euro für Neubauten und 1278 Euro bei Bestandserwerb gezahlt.
- Die Einkommensgrenze, bis zu der Anspruch auf Eigenheimförderung besteht, sinkt. Ledige dürfen demnach künftig noch 70 000 Euro im Jahr verdienen, Verheiratete 140 000 Euro. Dabei wird - anders als bisher - die Summe aller positiven Einnahmen zu Grunde gelegt. Steuerliche Verluste - so vorhanden - können nicht mehr Einkommens mindernd in Rechnung gestellt werden.
- Der geplante Ausschluss kinderloser Bauherren von der Förderung ist in dem Kompromisspapier nicht mehr vorgesehen.
- Die Wohnungsbauprämie auf Bausparleistungen soll erhalten bleiben.
Die Ergebnisse der Vermittlungsverhandlungen zum Steuerpaket sollen noch in den nächsten Tagen von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, um zum 1. Januar 2004 Gesetzeskraft zu erlangen. DW

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