- Für stille Genießer: Die Expropriation der Expropriateure... - Popeye, 19.12.2003, 06:30
- der gl. Schwachsinn wie bei der"Steuersubvention" durch niedrigere Dieselsteuer (owT) - Kallewirsch, 19.12.2003, 06:56
- Re: Für stille Genießer: Die Expropriation der Expropriateure... - JoBar, 19.12.2003, 08:11
- Re: Für stille Genießer: niemand hat die Absicht, an die Mauer zu pinkeln - Baldur der Ketzer, 19.12.2003, 08:47
- vermutlich wäre der Richterspruch heute ein anderer... (owT) - Silberfuchs, 19.12.2003, 16:53
- Re: vermutlich wäre der Richterspruch heute ein anderer... Richtig (FAZ) - Popeye, 19.12.2003, 16:58
- vermutlich wäre der Richterspruch heute ein anderer... (owT) - Silberfuchs, 19.12.2003, 16:53
Re: vermutlich wäre der Richterspruch heute ein anderer... Richtig (FAZ)
-->Aus der Faz vom 17.12.03, S.23 in der Berufung beim BAG:
Jeder Diebstahl kann den Arbeitsplatz kosten
ebo. FRANKFURT, 16. Dezember Auch der Diebstahl von Kleinigkeiten kann Arbeitnehmer den Job kosten. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 11. Dezember hingewiesen (2 AZR 36/03). Eine Verkäuferin hatte 62 Minifläschchen Alkohol und zwei angebrochene Rollen Küchenpapier entwendet. Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos. Die Frau machte geltend, die abgeschriebenen Waren hätten ohnehin weggeworfen werden sollen. Der Arbeitgeber hielt dagegen, er spende Artikel, die noch brauchbar seien, für karitative Zwecke. Das Bundesarbeitsgericht stellte zunächst klar, daß jeder Diebstahl eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Allerdings könnten die Umstände des Einzelfalls zu einem anderen Ergebnis führen. Mit Blick auf die Verkäuferin befanden die Richter, es sei Sache des Betriebsinhabers, über die Verwendung abgeschriebener Waren zu entscheiden. Selbst wenn er grundsätzlich bereit sei, solche Artikel Betriebsangehörigen zu schenken, handelten diese „grob vertragswidrig", wenn sie die Sachen einfach an sich nähmen. Nun muß sich das Landesarbeitsgericht Hamm abermals mit dem Fall befassen.

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