- *kratzamkopf* Was sagt man dazu? Komplizierter Puff-Besuch auf Staatskosten - JoBar, 18.12.2003, 12:57
- Re: *kratzamkopf* Was sagt man dazu? Komplizierter Puff-Besuch auf Staatskosten - Dieter, 18.12.2003, 13:38
- Re: Treffend analysiert. Darauf wird's wohl hinauslaufen. - JLL, 18.12.2003, 14:03
- Re: Genau deshalb auch: *kratzamkopf* - JoBar, 18.12.2003, 14:05
- Das ist so nicht richtig - Wasi, 20.12.2003, 11:25
- Re: Das ist so nicht richtig - JoBar, 20.12.2003, 16:00
- Re: Das Originalurteil - JoBar, 18.12.2003, 14:28
- Re: Das Originalurteil / Absurdistan - Koenigin, 18.12.2003, 14:52
- Re: Das Originalurteil / ob das Gericht auch so urteilen würde - rocca, 18.12.2003, 16:25
- jetzt Lufthansa shorten - Dieter, 18.12.2003, 14:55
- China bekämpft jetzt auch den Sex-Tourismus - Bob, 18.12.2003, 17:01
- Re: *kratzamkopf* Was sagt man dazu? Komplizierter Puff-Besuch auf Staatskosten - Dieter, 18.12.2003, 13:38
Das ist so nicht richtig
-->>Das würde bedeuten, daß der Staat jegliche Ausgaben eines Beamten zurückfordern könne, sei es beim Lebensmittelkauf, bei der Handwerkerrechnung, oder beim Reiseveranstalter, beim pers. Psychiater usw., usw.
>Gruß Dieter
Wenn ich das Urteil da eben richtig gelesen habe dann hat der Beamte
das Geld an die Frau ja nicht aus seinem Gehalt (bar od. per Überweisung)
gezahlt, sondern DIREKT von den Konten des Staates an sie überwiesen.
Das macht schon einen Unterschied, denn normalerweise bezahlt kein
Staatsangestellter (genau wie kein Angestellter in einem Unternehmer)
seine Privatausgaben direkt vom Staatskonto (bzw. Firmenkonto). Stellt
Euch mal vor, was ein Unternehmen in der Buchhaltung für Probleme hätte
(mit Finanzamt u.a.) wenn ein Angestellter dort vom Unternehmenskonto
aus seine Privatausgaben tätigen würde...
Wenn die Frau dann auf ihrem Kontoauszug stehen hat: Überweisender:
Staatskasse xy, dann stellt sich schon die Frage, ob sie davon ausgehen
durfte, dass der Staat für Puffbesuche bezahlt...
Gruss
Wasi

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