- Damit alle wissen wos geschellt hat. Betriebsprüfung nach § 28 Abs. 1 etc. - le chat, 20.12.2003, 21:39
- ...sorry, aber hast die Prüfung der Berufsgenossenschaft noch vergessen!! - Carpediem, 20.12.2003, 21:44
- Ja richtig. - le chat, 20.12.2003, 21:57
- Und wieder mal: Die Macht schlägt um sich (owT) - - Elli -, 20.12.2003, 21:57
- Re:...und noch was - bernor, 21.12.2003, 00:15
- Vergleichbares gilt für die simple Einkommenssteuererklärung - kingsolomon, 20.12.2003, 22:08
- Re: Vergleichbares gilt für die simple Einkommenssteuererklärung - Dieter, 21.12.2003, 10:17
- Das ist sozialverträglich. hi hi hi Kapitalistischer Kommunismus nenne ich dies! - Odin, 21.12.2003, 02:31
- Wobei Krankenkasse und Rentenkasse (äh Loch) im wechsel prüfen (owT) - LenzHannover, 21.12.2003, 20:54
- ...sorry, aber hast die Prüfung der Berufsgenossenschaft noch vergessen!! - Carpediem, 20.12.2003, 21:44
Das ist sozialverträglich. hi hi hi Kapitalistischer Kommunismus nenne ich dies!
-->>Betriebsprüfung bzgl. Lohnabrechnung nach siehe oben.
>Das geht im Klartext so:
>Das Finanzamt prüft Lohnsteuer etc. Die Einzelheiten will ich hier sparen. Wenn dann dieser Prüfer sein OK gegeben hat oder auch nicht kommt der Nächste.
>Die Krankenkasse AOK oder ähnliches prüft alles nochmal, ob auch alles ok usw. etc.
>Und wenn dies alles überstanden dann kommen die Allergrößten.
>Die Rentenversicherer LVA. Dröseln alles geprüfte nochmals auf. Nochmals ein hochbezahlter Beamter. Der gleiche Scheiss wieder. Diesmal unter dem Gesichtspunkt der Rentenversicherung eben. Kann nicht einer für Alle prüfen? Gilt nicht gleiches Recht für Alle? oder was. Und dann mit der Mitteilung das alles rechtens sei gibts noch ein paar brisante Belehrungen:
>Eigentlich interssiert mich das einen Scheiss weil ja der Steuerberater die Lohnabrechnung macht, ich blick bei einer Lohnabrechnung eh mehr nicht durch. Obwohl ausreichend IQ. Aber jetzt kommts!!Manchmal, in letzter Zeit zu oft, les ich mir dann doch alles durch.
>Lt. Sozialgesetzbuch Numero Viertes Absatz Nochwas und so steht.
>Beiträge aus Arbeitgeberanteil bzw.-bestandteilen lt Lohnsteuerprüfungsbericht
>die nicht entrichtet werden oder wurden unterliegen gem $25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV der 30- jährigen Verjährungsfrist.
>Und:
>Für Beiträge..... ist künftig nach $ 24 Abs. 1 SBG IV für jeden angefangenen
>Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag in Höhe von 1.v.H. zu zahlen.
>Zu Schluß, damit der Bock auch fett wird, das weiss hoffentlich jeder:
>Der Geschäftsführer haftet für das Tun seiner Erfüllungsgehilfen
>auch mit seinem Privatvermögen.
>Das macht dann unterm Strich:
>Alles so kompliziert dass keine Sau durchblickt, rückwirkend haftend für 30 Jahre, und verzinst mit 1.v.H. falls nötig.
>Ich glaube wenn man das bedenkt für die Strategie der nächsten Jahre
>und dann einen Abbau der Arbeitslosen und einen Aufschwung für möglich hält.......
>6 Richtige im Lotto sind wahrscheinlicher.
>
>beste Grüße
>le chat
>PS. Vor rd. 25 Jahren hatte ich mal im jugendlichen Leichtsinn zuviel bezahlt.
> Ich kannte für einen auch sehr komplizierten Fall bzgl. meiner eigenen
> Lohnabrechnung die Materie nicht genau. Diese Beiträge will ich mir gerade
> wegen dieser 30 Jahresfrist zurückholen und warte bereits seit 2 Jahren auf
> einen Sozialgerichtstermin.
> In der ersten Instanz hatte die AOK alles eingesehen und zurückbezahlt und die
> nur die IKK weigerte sich. Gleiches Recht für Alle?

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