- Hänschen Heuchel muss sich warm anziehen wenn das erstmal allgemein - rocca, 22.12.2003, 12:36
- Boah! Da kenn ich einige Unternehmer die das brennend interessieren wird!!! (owT) - LeCoquinus, 22.12.2003, 15:56
- Re: Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sind zweierlei - Baldur der Ketzer, 22.12.2003, 16:35
- Jubel ist nicht angesagt: Schuldrecht ist nicht Steuerrecht... - Popeye, 22.12.2003, 16:40
- Boah! Da kenn ich einige Unternehmer die das brennend interessieren wird!!! (owT) - LeCoquinus, 22.12.2003, 15:56
Re: Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sind zweierlei
-->Hallo,
das mit der GB-Ltd. ist nicht von vorn herein das Ei des Kolumbus, denn an einer nicht durch ein DBA steuerbefreiten Betriebsstätte in der BRD fällt ja Steuer an. Gwerbesteuer und Ertragssteuer.
Sofern Produktion oder Wertschöpfung in der BRD liegen, zockt die BRD auch eine Ltd. ab.
Allerdings spart man sich arbeitsrechtlichen Irrsinn, IHK-Gebühren und diesn ganzen Käse, außerdem sind die Haftungseinlagen viel geringer.
Was die Buchführung betrifft, so muß diese für eine in der BRD steuerpflichtige Betriebsstätte nach deutschen Gesetzen (ich schreibe extra nicht: Recht) erfolgen.
Beste Grüße vom Baldur

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