- Das kann ja heiter werden (Wettbewerbsrecht) - Bob, 23.12.2003, 11:18
- Da können dann direkt noch ein paar Airlines und Veranstalter zu machen... (owT) - Ventura, 23.12.2003, 11:40
Das kann ja heiter werden (Wettbewerbsrecht)
-->Verbraucher können bald gegen Kartellsünder klagen
Hamburg (AFP)
Die Bundesregierung stärkt die Rechte der Verbraucher gegenüber Kartellsündern. Verbraucherschutzverbände sollen künftig solche Unternehmen auf Schadenersatz verklagen können, die vorsätzlich verbotene Preis- oder Mengenabsprachen treffen und den Kunden damit wirtschaftliche Nachteile bringen, berichtet die"Financial Times Deutschland". Diese gesetzliche Regelung plane Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) im Rahmen der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Clement setze sich damit über Proteste des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) hinweg, der sich vehement gegen einen Schadenersatzanspruch der Verbraucher gewehrt hatte, hieß es in dem Artikel. Die Industrie befürchte eine Welle von Klagen gegen verbrauchernahe Firmen. Die Regierung begründet die Einführung des Klagerechts der Zeitung zufolge damit,"dass Wettbewerb immer auch dem Verbraucher dient". Zudem verstärke sie die abschreckende Wirkung des GWB.
Die Gefahr des massenweisen Missbrauchs von Schadenersatzansprüchen, wie er in den USA oft beklagt wird, sehe Clement nicht, hieß es in dem Bericht. Praktisch relevant solle die Regelung nur in solchen Fällen werden, in denen so genannte Hard-Core-Kartelle"Massen- und Streuschäden" unter Verbrauchern verursacht hätten."In diesen Fällen erscheint es zur Verstärkung der Abschreckungswirkung gerechtfertigt, dass Verbände den wirtschaftlichen Vorteil aus derartigen besonders gefährlichen kartellrechtswidrigen Handlungen abschöpfen können", zitierte die"FTD" aus dem Entwurf für die Gesetzesnovelle. Grundsätzlich sollten die Verbände den Mehrerlös abschöpfen können, den Unternehmen auf Kosten der Verbraucher durch Kartellabsprachen erzielt haben.

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