- SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - Darwi Odrade, 11.11.2000, 11:55
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - R.Deutsch, 11.11.2000, 12:52
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - Citrus, 11.11.2000, 13:27
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - Citrus, 11.11.2000, 14:00
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - Toni, 11.11.2000, 14:16
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft)-Toni - R.Deutsch, 11.11.2000, 15:51
- Re: 6,5% WUSt.?? Sag mal, Reinhard, bist Du noch up-to-date?? - Baldur der Ketzer, 11.11.2000, 22:26
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - Citrus, 11.11.2000, 17:35
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - R.Deutsch, 11.11.2000, 20:01
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - Citrus, 11.11.2000, 20:39
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - VR - Toni, 11.11.2000, 21:21
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - VR - Citrus, 12.11.2000, 14:15
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - R.Deutsch, 11.11.2000, 20:01
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft)-Toni - R.Deutsch, 11.11.2000, 15:51
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - Citrus, 11.11.2000, 13:10
- Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - R.Deutsch, 11.11.2000, 12:52
Re: SSMAG (SilberSuperMinenAnlegeGesellschaft) - VR
>also ich möchte Besitzer von Silber sein und nicht von Aktien....
Ich auch. Das bist Du aber hier, weil die Aktiengesellschaft zum Zweck des Silberbesitzens und -Aufbewahrens gegründet werden soll, wie ich es verstehe.
>Und Bedenken wegen Konfiskation wurden ja auch schon laut.
Schon deswegen Toni lieber Gold als Silber.
>Und noch zur Rolle des Präsidenten, ist Toni sich da sicher,ob das ein dankbarer Job ist?
Eben drum die Aufforderung zum Widerspruch. Nach Schweizerischem Obligationenrecht wird zuerst der Verwaltungsrat bestimmt, der dann seinerseits den Präsi wählt. Ich aus dem Stand geht sowieso nicht. Die Komplikationen beginnen aber schon früher mit der Gründung einer AG. Das ist etwas für Juristen.
Ferner (aus dem Obligationenrecht):
x - - x - - x - - x - - x
Art. 716a
2. Unübertragbare Aufgaben
1 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:
1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen;
2. die Festlegung der Organisation;
3. die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist;
4. die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen;
5. die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;
6. die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse;
7. die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung.
Art. 722
VI. Organhaftung
Die Gesellschaft haftet für den Schaden aus unerlaubten Handlungen, die eine zur Geschäftsführung oder zur Vertretung befugte Person in Ausübung ihrer geschäftlichen Verrichtungen begeht.
x - - x - - x - - x - - x
Und hier beim letzten Paragraphen entsteht natürlich echt ein Problem. Wenn wir den R.Deutsch zum Geschäftsführer = Chief Executive Officer (CEO) wählen, und dieser Junge - immer Flausen im Kopf - Mist baut, dann hängen wir drin ;-))
So sehe ich das und grüsse herzlich
Toni
<center>
<HR>
</center>

gesamter Thread: