- Frage zu einem Stundungsantrag beim FA - LOMITAS, 29.12.2003, 11:24
- Re: Frage zu einem Stundungsantrag beim FA - Popeye, 29.12.2003, 11:44
- Re: Frage zu einem Stundungsantrag beim FA - Zusatz: - bernor, 29.12.2003, 12:23
- Die sind netter als man meint, ruf da einfach mal an (Finanzkasse) - LenzHannover, 29.12.2003, 15:54
- Re: Frage zu einem Stundungsantrag beim FA - ManfredF, 29.12.2003, 21:28
- Re: Frage zu einem Stundungsantrag beim FA - Popeye, 29.12.2003, 11:44
Re: Frage zu einem Stundungsantrag beim FA - Zusatz:
-->>>hallo,
>>ich bin grad dabei einen Stundungsantrag für einen Verwandten abzustimmen.So weit so gut.
>>Farglich ist nur ein Punkt. Wie hoch muß die vorgeschlagene Ratenzahlung sein, damit das FA dem Antrag zustimmt.
>>Die vermeindliche Steuerschuld beträgt ca. EURO 15.000,--. Eine Hilfe durch das Board wird dringenst erbeten, auch sachdienliche Hinweise beim Umgang mit den Herren bei so einem Antrag.
>>Danke bereits im Voraus
>>LOMITAS
>Hallo, @LOMITAS
>Nützliche Info hier....
in NRW werden fällige Steueransprüche grundsätzlich verzinst:
- bei der Veranlagung, wenn die Fälligkeit der Steuer mehr als 15 Monate nach Ablauf des veranlagten Jahres liegt (gilt hier aber auch für Guthaben)
- bei Aussetzung der Vollziehung, wenn der Einspruch vom FA als"unbegründet" zurückgewiesen wird (der bisher ausgesetzte Betrag ist dann innerhalb eines Monats nach der Einspruchsentscheidung nachzuzahlen, ggf. mit Zinsen bis zu diesem Tag)
- Auch Stundungsbeträge werden verzinst.
- Hinterzogene Steuerbeträge natürlich auch...
Der Zinssatz beträgt allgemein für volle Monate und volle 50 € ein halbes Prozent (per anno also 6%, ohne Zinseszins).
Im übrigen Bundesgebiet sieht's vermutlich ähnlich aus.
Gruß bernor

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