- Die Notenbank als Pfennig-Fuchser? - Emerald, 30.12.2003, 16:37
- Re: Na unser Ober-Notenbanker ist ja auch so eine Geistesgröße - JLL, 30.12.2003, 16:56
- Merkwürdigkeiten - fridolin, 30.12.2003, 17:26
- Re: Die Notenbank als Pfennig-Fuchser? - Diogenes, 30.12.2003, 21:11
Merkwürdigkeiten
-->Hallo,
kenne die Verhältnisse in der Schweiz zwar in dieser Hinsicht nicht genau, wundere mich aber doch. Auf der Webseite der SNB http://www.snb.ch (unter Banknoten/Münzen) wird klar ausgesagt, daß 1-Rappen-Münzen gesetzliches Zahlungsmittel seien:
Die Einräppler gelten als offizielles Zahlungsmittel und können in Rollen (zu 50 Stück) an jedem Schalter der SNB bezogen werden; die Liste unserer Bankstellen finden Sie im"Merkblatt zum Umtausch von zurückgerufenen Banknoten". Ein Versand per Post ist leider nicht möglich.
Werden die Einräppler für Zahlungszwecke benötigt, so werden sie zum Nennwert abgegeben. Werden sie hingegen für numismatische Zwecke gebraucht (als Souvenir, Glücksbringer, usw.), so muss der Herstellungspreis (4 Rappen pro Stück), zuzüglich der Mehrwertssteuer von 7.6%, entrichtet werden. Der Betrag ist jeweils bar in Schweizer Franken zu bezahlen.
Wie soll man das denn verstehen? Und wie soll geprüft werden, zu welchem Zweck man sie braucht (anhand der Menge, d.h. in Rollen oder als Einzelmünzen bezogen)?
Gruß

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