- Aktien zum Nulltarif - Cyberbroker, 12.11.2000, 18:07
- Wo ist der Haken? (owT) - Sascha, 12.11.2000, 18:22
- Unvollständig eingezahltes Grundkapital? - Ecki1, 12.11.2000, 22:26
- Re: Unvollständig eingezahltes Grundkapital? - dottore, 12.11.2000, 23:07
- Münchner Rück ist auch nur teilw. eingezahlt. oT. - BossCube, 13.11.2000, 00:05
- Re: Unvollständig eingezahltes Grundkapital? - dottore, 12.11.2000, 23:07
- Unvollständig eingezahltes Grundkapital? - Ecki1, 12.11.2000, 22:26
- Wo ist der Haken? (owT) - Sascha, 12.11.2000, 18:22
Re: Unvollständig eingezahltes Grundkapital?
>Ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft unvollständig eingezahlt worden, dh. nach schweizerischem Recht zwischen 50 % und 100 %, so kann ein Aktionär verpflichtet werden, den fehlenden Grundkapitalanteil nachzuschiessen. Auf dieses Detail ist bei Gratisaktien zu achten, damit der Spass nicht teuer wird.
Wundervoll. Belegt justamente meine These: Entweder das Kapital ist voll eingezahlt (= liberiert) und dann ist es eine Forderung der Einzahler gg. das Unternehmen.
Oder das Kapital ist nicht voll liberiert und dann hat die AG eine Forderung gegen die Eigentümer.
Niemand (!) kommt an der doppelten Buchhaltung vorbei.
Gruß und Dank für den Hinweis
d.
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