- OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung - Sushicat, 07.01.2004, 12:39
- Erst mal haste 1 Monat Zeit, die Abrechnung zu prüfen. - Taktiker, 07.01.2004, 12:45
- Re: Nein - zwei Wochen - Tierfreund, 07.01.2004, 13:52
- Re: Nein - zwei Wochen - Taktiker, 07.01.2004, 14:16
- Re: Nein - zwei Wochen - Tierfreund, 07.01.2004, 15:11
- Rückdatiert... - Taktiker, 07.01.2004, 15:25
- Re: Nein - zwei Wochen - Tierfreund, 07.01.2004, 15:11
- Re: Nein - zwei Wochen - Euklid, 07.01.2004, 14:21
- Re: Heizen mit Strom - Tierfreund, 07.01.2004, 15:17
- Re: Nein - zwei Wochen - Taktiker, 07.01.2004, 14:16
- Re: Nein - zwei Wochen - Tierfreund, 07.01.2004, 13:52
- Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung - JüKü, 07.01.2004, 12:46
- Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung - Tierfreund, 07.01.2004, 13:28
- Vielen Dank.... - Sushicat, 07.01.2004, 16:41
- Aufzug / Nebenkosten - Taktiker, 07.01.2004, 17:13
- Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung - Sowilo, 07.01.2004, 17:47
- Hallo Sowilo - Sushicat, 08.01.2004, 08:12
- Winter gut, Sommer schlecht - fridolin, 08.01.2004, 08:24
- Re: Hallo Sushicat - Euklid, 08.01.2004, 09:10
- Hallo Sowilo - Sushicat, 08.01.2004, 08:12
- Erst mal haste 1 Monat Zeit, die Abrechnung zu prüfen. - Taktiker, 07.01.2004, 12:45
Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung
-->>Hallo zusammen,
>Zum 1. Oktober 2003 hatten wir unsere alte Wohnung in Bochum gekündigt.
>Heute kam uns die Nebenkostenabrechnung für 2002 ins Haus geflattert und es ist eine Nachzahlung fällig.
>Unsere Vermieter sind ziemlich gewitzt und sitzen auf dem Geld. Deshalb mache ich mir schon die ganze Zeit Sorgen, ob wir die Kaution zurückbekommen.
>Ich weiß, daß die Vermieter das Recht haben, sie bis zu 6 Monate einzubehalten. Die Wohnung wurde ordnungsgemäß abgenommen.
>Nun meine Frage:
>Darf ich rein rechtlich von den Vermietern verlangen, die Nachzahlung von unserer Kaution abzuziehen?
>Bei immoblienscout24 steht:
>"Ist das Mietverhältnis beendet, ist der Vermieter verpflichtet, Ihnen diese Kaution verzinst und so schnell wie möglich zurückzuerstatten. Offene Forderungen des Vermieters werden mit dieser Kaution verrechnet. Das kann mitunter etwas dauern, da dem Vermieter Zeit zur Prüfung seiner Ansprüche zusteht."
>Von der Kaution ist im aktuellen Schreiben keine Rede, es wird nur die Überweisung der Nebenkosten verlangt.
>Mein Vertrauen ist nach dem ganzen Ärger, den wir mit ihnen bei Auszug hatten, ziemlich getrübt und am liebsten würde ich ihnen nicht noch mehr Geld in den Rachen werfen.
>Die Nebenkostenabrechnung ist, nebenbei bemerkt, ziemlich heftig.
>Das verstärkt mein ungutes Gefühl gegenüber den Vermietern nur noch mehr.
>Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
>Anja
Bei der Verrechnung der Kaution mit den Nebenkosten bin ich nicht ganz sicher, aber"ziemlich": Die Kaution ist für evtl. Schäden, nicht für Nebekosten und darf m. W. dafür nicht herhalten.
Zu den Nebenkosten: Wenn sie nicht absolut nachvollziehbar sind (mit allen Belegen!), dann ist die Rechnung nicht gültig und nicht fällig.
Bei der Kaution musst du tatsächlich bis zu 6 Monaten warten, besonders, wenn die Wohnung noch nicht wieder vermietet ist.

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