- OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung - Sushicat, 07.01.2004, 12:39
- Erst mal haste 1 Monat Zeit, die Abrechnung zu prüfen. - Taktiker, 07.01.2004, 12:45
- Re: Nein - zwei Wochen - Tierfreund, 07.01.2004, 13:52
- Re: Nein - zwei Wochen - Taktiker, 07.01.2004, 14:16
- Re: Nein - zwei Wochen - Tierfreund, 07.01.2004, 15:11
- Rückdatiert... - Taktiker, 07.01.2004, 15:25
- Re: Nein - zwei Wochen - Tierfreund, 07.01.2004, 15:11
- Re: Nein - zwei Wochen - Euklid, 07.01.2004, 14:21
- Re: Heizen mit Strom - Tierfreund, 07.01.2004, 15:17
- Re: Nein - zwei Wochen - Taktiker, 07.01.2004, 14:16
- Re: Nein - zwei Wochen - Tierfreund, 07.01.2004, 13:52
- Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung - JüKü, 07.01.2004, 12:46
- Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung - Tierfreund, 07.01.2004, 13:28
- Vielen Dank.... - Sushicat, 07.01.2004, 16:41
- Aufzug / Nebenkosten - Taktiker, 07.01.2004, 17:13
- Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung - Sowilo, 07.01.2004, 17:47
- Hallo Sowilo - Sushicat, 08.01.2004, 08:12
- Winter gut, Sommer schlecht - fridolin, 08.01.2004, 08:24
- Re: Hallo Sushicat - Euklid, 08.01.2004, 09:10
- Hallo Sowilo - Sushicat, 08.01.2004, 08:12
- Erst mal haste 1 Monat Zeit, die Abrechnung zu prüfen. - Taktiker, 07.01.2004, 12:45
Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung
-->Hi Anja,
nach dem aktuellen Mietrecht ist grundsätzlich jegliche Nebenkostenabrechnung bis spätestens 31.12. des Folgejahres fällig!
Für das Jahr 2002 also bis spätestens 31.12.2003.
Allenfalls wenn der Vermieter einen verspäteten Eingang wichtiger Rechnungen bzw.Unterlagen ( z.B. Stadtwerke ) nachweisen kann, wäre auch verspätet eine Abrechnung möglich.
Ist dieses nicht der Fall, kann der Vermieter keinerlei Nachforderungen stellen.
Kautionen sind per Spareinlage mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum üblichen Zinssatz anzulegen.
Netten Gruß
Tierfreund

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