- OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung - Sushicat, 07.01.2004, 12:39
- Erst mal haste 1 Monat Zeit, die Abrechnung zu prüfen. - Taktiker, 07.01.2004, 12:45
- Re: Nein - zwei Wochen - Tierfreund, 07.01.2004, 13:52
- Re: Nein - zwei Wochen - Taktiker, 07.01.2004, 14:16
- Re: Nein - zwei Wochen - Tierfreund, 07.01.2004, 15:11
- Rückdatiert... - Taktiker, 07.01.2004, 15:25
- Re: Nein - zwei Wochen - Tierfreund, 07.01.2004, 15:11
- Re: Nein - zwei Wochen - Euklid, 07.01.2004, 14:21
- Re: Heizen mit Strom - Tierfreund, 07.01.2004, 15:17
- Re: Nein - zwei Wochen - Taktiker, 07.01.2004, 14:16
- Re: Nein - zwei Wochen - Tierfreund, 07.01.2004, 13:52
- Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung - JüKü, 07.01.2004, 12:46
- Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung - Tierfreund, 07.01.2004, 13:28
- Vielen Dank.... - Sushicat, 07.01.2004, 16:41
- Aufzug / Nebenkosten - Taktiker, 07.01.2004, 17:13
- Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung - Sowilo, 07.01.2004, 17:47
- Hallo Sowilo - Sushicat, 08.01.2004, 08:12
- Winter gut, Sommer schlecht - fridolin, 08.01.2004, 08:24
- Re: Hallo Sushicat - Euklid, 08.01.2004, 09:10
- Hallo Sowilo - Sushicat, 08.01.2004, 08:12
- Erst mal haste 1 Monat Zeit, die Abrechnung zu prüfen. - Taktiker, 07.01.2004, 12:45
Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung
-->Hallo Anja,
als erstes solltest du mal nachsehen, was im Mietvertrag geregelt ist.
Das dort festgelegte gilt!
Dann solltest Du prüfen, wann die Forderungen fällig werden.
(i) Wann wird die Nachzahlung der Betriebskosten fällig?
(ii) Wann wird die Kaution zur Rückzahlung fällig?
Eine Aufrechnung von Forderungen ist nur möglich, wenn diese auch schon fällig sind. In deinen Fall müsste also die Rückzahlung der Kaution fällig sein, wenn du die Nachzahlung nicht zahlen willst.
Ist die Rückzahlung der Kaution später fällig als die Betriebskostennachzahlung, so musst du die Nachzahlung an deinen Ex-Vermieter leisten. Das gilt allerdings nur, wenn diese Abrechnung korrekt ist.
Beste Grüße
Sowilo
>Hallo zusammen,
>Zum 1. Oktober 2003 hatten wir unsere alte Wohnung in Bochum gekündigt.
>Heute kam uns die Nebenkostenabrechnung für 2002 ins Haus geflattert und es ist eine Nachzahlung fällig.
>Unsere Vermieter sind ziemlich gewitzt und sitzen auf dem Geld. Deshalb mache ich mir schon die ganze Zeit Sorgen, ob wir die Kaution zurückbekommen.
>Ich weiß, daß die Vermieter das Recht haben, sie bis zu 6 Monate einzubehalten. Die Wohnung wurde ordnungsgemäß abgenommen.
>Nun meine Frage:
>Darf ich rein rechtlich von den Vermietern verlangen, die Nachzahlung von unserer Kaution abzuziehen?
>Bei immoblienscout24 steht:
>"Ist das Mietverhältnis beendet, ist der Vermieter verpflichtet, Ihnen diese Kaution verzinst und so schnell wie möglich zurückzuerstatten. Offene Forderungen des Vermieters werden mit dieser Kaution verrechnet. Das kann mitunter etwas dauern, da dem Vermieter Zeit zur Prüfung seiner Ansprüche zusteht."
>Von der Kaution ist im aktuellen Schreiben keine Rede, es wird nur die Überweisung der Nebenkosten verlangt.
>Mein Vertrauen ist nach dem ganzen Ärger, den wir mit ihnen bei Auszug hatten, ziemlich getrübt und am liebsten würde ich ihnen nicht noch mehr Geld in den Rachen werfen.
>Die Nebenkostenabrechnung ist, nebenbei bemerkt, ziemlich heftig.
>Das verstärkt mein ungutes Gefühl gegenüber den Vermietern nur noch mehr.
>Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
>Anja

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