- Sagt mal, stimmt das wirklich? - Amber, 07.01.2004, 20:48
- Ja das stimmt /zumindest mit Türken etc. /bei Griechen weiß ich es nicht - nasowas, 07.01.2004, 20:57
- Laut Aussage des Bekannten hat die KV (AOK) ohne Nachfrage alle eingehenden... - Amber, 07.01.2004, 21:05
- Zusatz: Es geht mir nicht darum, dass die KV (und somit wir) kranken Menschen... - Amber, 07.01.2004, 21:10
- Re: AOK - das ist das Ergebnis der Wahl zwischen zwei Übeln - Baldur der Ketzer, 07.01.2004, 21:44
- Re: AOK - das ist das Ergebnis der Wahl zwischen zwei Übeln - Baldur der Ketzer, 07.01.2004, 22:31
- Teutschlant guuuut..... (owT) - Tofir, 07.01.2004, 21:05
- habe ich Dir das Gefühl vermittelt, dass ich etwas gegen Minderheiten habe? - nasowas, 07.01.2004, 21:15
- Nasowas auch guuut....:-)) (owT) - Tofir, 07.01.2004, 21:20
- habe ich Dir das Gefühl vermittelt, dass ich etwas gegen Minderheiten habe? - nasowas, 07.01.2004, 21:15
- Laut Aussage des Bekannten hat die KV (AOK) ohne Nachfrage alle eingehenden... - Amber, 07.01.2004, 21:05
- Jau, stimmt...... - - Elli -, 07.01.2004, 21:10
- Re: Sagt mal, stimmt das wirklich? - Euklid, 07.01.2004, 21:10
- Tusssi auch guuut.... - Tofir, 07.01.2004, 21:14
- Das stimmt mL - RetterderMatrix, 07.01.2004, 21:20
- Re: Mach ich doch auch - Theo Stuss, 07.01.2004, 21:24
- Und ob!!! - Samsara, 07.01.2004, 21:25
- Was fragst Du auch noch, Du Steuerknecht! ;-) (owT) - RetterderMatrix, 07.01.2004, 21:28
- Wenn man rechnen kann, fällt die Empörung geringer aus (owT) - alberich, 07.01.2004, 21:30
- Damit hast Du mir eine schriftliche Nachfrage abgenommen... Danke! (owT) - Amber, 07.01.2004, 21:31
- Was fragst Du auch noch, Du Steuerknecht! ;-) (owT) - RetterderMatrix, 07.01.2004, 21:28
- Ist doch auch richtig - mguder, 07.01.2004, 21:30
- Anscheinend sollen auch -weitläufige- Verwandte Anspruch haben, also... - Amber, 07.01.2004, 21:33
- Re: Anscheinend sollen auch -weitläufige- Verwandte Anspruch haben,... - LenzHannover, 08.01.2004, 20:33
- Re: Ist doch auch richtig - Jochen, 07.01.2004, 21:53
- Anscheinend sollen auch -weitläufige- Verwandte Anspruch haben, also... - Amber, 07.01.2004, 21:33
- Re: Sagt mal, stimmt das wirklich? - Dagobert Duck, 08.01.2004, 02:01
- Re: Sagt mal, stimmt das wirklich? - Dagobert Duck, 08.01.2004, 02:08
- Nein, das ist Unsinn! - Maurer, 08.01.2004, 03:40
- Re: Nein, das ist eben kein Unsinn! - Baldur der Ketzer, 08.01.2004, 07:38
- Ja das stimmt /zumindest mit Türken etc. /bei Griechen weiß ich es nicht - nasowas, 07.01.2004, 20:57
Und ob!!!
-->Antwort aus dem Bundestag an mich. Tenor: alles in (juristischer) Ordnung. Sorge dich nicht, du dummer kleiner Staatsbürger.
Ihr Unmut über die deutsch-türkischen und deutsch-jugoslawischen Abkommen, über die in einem Artikel in der Welt am Sonntag vom 22.4.03 berichtet wurde, ist auf den ersten Blick verständlich. Ich möchte Ihnen aber gerne den Sachstand erläutern:
In Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro oder in der Türkei lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben in besonderen Ausnahmefällen Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates. Grundlage sind bestehende Sozialversicherungsabkommen. Für die Anspruchsberechtigung ist dies im Verhältnis zu Bosnien/Herzegowina und Serbien/Montenegro das deutsch-jugoslawische Abkommen vom 12.10.1968 über Soziale Sicherheit, im Verhältnis zur Türkei das deutsch-türkische Abkommen vom 30.04.1964 über Soziale Sicherheit in Verbindung mit den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften.
Nach diesen Abkommen erhalten die in diesen Staaten lebenden Familienangehörigen von in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmern im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates. Die hierdurch entstehenden Kosten der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, erfolgt die Erstattung der Kosten durch Monatspauschbeträge je Familie.
Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören zu den drei genannten Vertragsstaaten regelmäßig die Ehefrau, sofern sie nicht selbst versichert ist, und die minderjährigen Kinder eines Versicherten. Die Eltern eines Versicherten sind nur ausnahmsweise dann anspruchsberechtigt, wenn sie ohnehin leistungsberechtigt nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund einer eigenen Versicherung oder der Versicherung einer anderen Person sind und der Versicherte ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist.
Infolge des pauschalen Abrechungsverfahrens je Familie gegenüber den Krankenversicherungen in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro und der Türkei ist es finanziell unbedeutend, wenn im Einzelfall der Kreis der mitversicherten Familienangehörigen nach den dortigen Rechtsvorschriften über den Kreis der nach den deutschen Rechtsvorschriften mitversicherten Familienangehörigen hinaus geht. Dies wird besonders deutlich, wenn man berücksichtigt, dass z.B. für das Jahr 1999 (letzter abgerechneter Zeitraum) sich der vereinbarte Monatspauschbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei auf umgerechnet 17,75 € belief. Die Kosten für die deutsche Krankenversicherung würden deutlich höher ausfallen, wenn die anspruchsberechtigten Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten, sondern in Deutschland wohnen würden (Kosten der deutschen Krankenversicherung in 2001 je Mitglied in Deutschland monatlich durchschnittlich 213 € für die medizinische Versorgung).
Ich hoffe, dass ich Ihnen verständlich machen konnte, dass es finanziell unvernünftig wäre, hier eine Änderung vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen

gesamter Thread: