- Noch 'n Hammer - FOX-NEWS, 11.01.2004, 14:12
- Re: Noch 'n Hammer - Euklid, 11.01.2004, 14:23
- Stimmt so nicht! - LenzHannover, 12.01.2004, 21:50
Noch 'n Hammer
-->Hallo,
Thema Krankenversicherung
Meine Mutter ist Rentnerin und bezieht eine (private) Rente aus einer Ärzteversorgung. Zugleich ist sie (freiwillig) in einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz zum 0815-Rentner muss sie also Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil selber zahlen.
Hammer 1:
Der (jüngste) Sohnemann ist unter 26 und studiert. Von o.a. Rentenkasse kommt also Kindergeld. Auf dieses Kindergeld muss auch Krankenversicherungsbeitrag und Pflegeversicherung bezahlt werden - obwohl der Sohnemann seinen eigenen Vertrag hat und Beiträge zahlt.
Hammer 2:
Im Krankenkassenbeitrag eines Arbeitnehmers ist immer ein Anteil von 4%(?) für die Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Rentner müssen diesen Anteil NICHT bezahlen - völlig logisch, denn für Rentner muss im Krankheitsfall auch keine"Lohnfortzahlung" finanziert werden. Ihr könnt euch sicher denken was jetzt kommt.
Lt. Auskunft der Krankenkasse sowie des"Bundesministerium Sozialverarsche" sieht es für freiwillig Versicherte (im o.a. Sinne) anders aus. Diese dürfen nämlich einen"Solidarbeitrag" (Zitat Mitarbeiterin des o.a. Ministerium) an die Gemeinschaft leisten und den erhöhten Satz zahlen - natürlich ohne Anspruch im Krankheitsfall.
Frage:
Ist das nicht verfassungswiedrig? Gleichbehandlungsgrundsatz und so? Klagen vor dem BVG?
sam
PS: Neue Analyse der Erträge aus Kapitalanlagen hat ergeben (im i.a.Fall):
Jenseits des Freibetrags eine Abgabenlast von 51% (Steuer, Soli, Krankenkasse, Pflege,"Lohnfortzahlung im Krankheitsfall"...). Fette Tagesgeldsätze schrumpfen da schnell zum müden Inflationsausgleich zusammen - wenns nur reicht.

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