- AUS mit Rentenzahlungen an die Reichen in Switzerland - Emerald, 12.01.2004, 06:10
- Was wir schon immer vermuteten, wird Wirklichkeit: AHV = Steuer - Ecki1, 12.01.2004, 07:15
- Nachfrage... - fridolin, 12.01.2004, 08:22
- Re: AUS mit Rentenzahlungen an die Reichen in Switzerland - kizkalesi, 12.01.2004, 08:38
- Staatliche Vorsorge-Einrichtung, nach 50 Jahren: pleite................. - Emerald, 12.01.2004, 09:09
- Die Folge wird eine Teil-Flucht ins Schwarzgeld sein....Gruss (owT) - Tofir, 12.01.2004, 09:28
- Sauerei: ich lieh mal zu 8% Geld, um die AHV-Prämien zu bezahlen! - BillyGoatGruff, 12.01.2004, 12:37
- Re: Ohne Bankrottängste sieht die AHV tatsächlich so aus - zani, 12.01.2004, 11:28
- Re: Ohne Bankrottängste sieht die AHV tatsächlich so aus - PuppetMaster, 12.01.2004, 13:22
- Staatliche Vorsorge-Einrichtung, nach 50 Jahren: pleite................. - Emerald, 12.01.2004, 09:09
- Re: Ein Sargnagel für die Kultur des Miteinander! Zerstörung allenthalben:-( (owT) - André, 12.01.2004, 11:49
Nachfrage...
-->der neue Finanz-Minister Merz (hier Bundesrat) lässt gemäss Presse-Vermutungen von heute Montag, die Rentenzahlungen aus der AHV (Alters-und Hinterbliebenen-Versicherung) an gutbetuchte Bürger ab 2005 ausfallen.
Wir wissen alle, dass diese AHV 2000 bis 2002 horrende Verluste mit Aktien-
Sparen eingefahren hat (die Aktien-Quote wurde 1999 auf über 40% hochgefahren
von vormalig 10%). Seither trauen sich die verantwortlichen KaSSEN-Verwalter
nicht mehr an Dividenden-Werte und verpassten 2003 insgesamt die äusserst
gewinnträchtige Börsen-Hausse!
<font color=#0000FF>Hallo,
da habe ich mal ein paar Nachfragen. Die AHV ist doch wahrscheinlich so etwas wie die staatliche Rentenversicherung in der Schweiz. Darf die AHV sich prinzipiell am Aktienmarkt betätigen oder sonstige längerfristige Kapitalanlagen tätigen? Das wäre ein Unterschied zum deutschen"Durchflußprinzip" (laufende Beitragseinnahmen = laufende Ausgaben).
Welche Bedeutung hat die AHV in der Schweiz generell für die Alterssicherung? Habe gehört, daß die Alterssicherung dort grundsätzlich auf drei parallelen Säulen ruht (staatliche, betriebliche und private), so daß also die staatliche Rente immer nur ein Teil der gesamten Altersbezüge ist.
Danke für Aufklärung.</font>

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