- Vom"Neid gegen Mehrhaber" und von"anonymer Kapitalmacht" - JoBar, 12.01.2004, 17:17
- Re: Hochbezahlte Dummschwaetzertusse - Tassie Devil, 13.01.2004, 01:34
- Re: Calm down, TD Nicht immer auf die Nachrichten-Überbringer eindreschen ;-) - JoBar, 13.01.2004, 16:38
- Re: Nachrichten-Überbringer-Dresche - Tassie Devil, 14.01.2004, 03:34
- Re: Ich schau da mal hin, was denn damals los war (owT) - JoBar, 14.01.2004, 08:33
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Vom"Neid gegen Mehrhaber" und von"anonymer Kapitalmacht"
--><h3>Vom"Neid gegen Mehrhaber" und von"anonymer Kapitalmacht"</h3>
Bei den 42. Bitburger Gesprächen ängstigen sich die Teilnehmer um das Eigentum / Die Diskussion rutscht mitunter auf Lobbyisten-Niveau ab
Sorge um das Eigentum hat etwa 180 Richter, Rechtspolitiker und Professoren zu den Bitburger Gesprächen zusammengeführt.
VON ASTRID HÃ-LSCHER
Dabei besteht eigentlich wenig Anlass zur Sorge, folgt man Renate Köcher, der Direktorin des Allensbacher Instituts für Demoskopie. In den 50er Jahren sei die Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft"extrem gering" gewesen."Die Leute hielten Ludwig Erhard für einen Hasardeur, als er die Eierpreise freigab." Heute dagegen seien drei Viertel der Deutschen überzeugt, dass privates Produktivvermögen staatlichen Wirtschaftsformen grundsätzlich überlegen sei; allerdings mit einem starken West-Ost-Gefälle.
Was auch daran liege, dass sich das Grundziel Erhards erfüllt habe."Trotz wirtschaftlicher Stagnation", sagte Köcher, sei das deutsche Volk heute"in einer Breite Eigentümer wie nie zuvor in der Geschichte". 55 Prozent der erwachsenen Bevölkerung besäßen Immobilien, 80 Prozent der Haushalte ein Auto oder mehrere. Wobei Köcher die ungleiche Verteilung etwas vernachlässigte. Laut Reichtumsbericht der Bundesregierung besitzen zehn Prozent der Haushalte 42 Prozent des Privatvermögens; am unteren Ende der Skala teilt sich die Hälfte gerade mal 4,5 Prozent des Reichtums.
Solche Unterschiede vermögen Köchers Beobachtung zu erklären, dass die"Betonung der sozialen Verantwortung", die laut Grundgesetz aus dem Eigentum erwächst,"extrem zugenommen" habe: Jeder zweite Bürger poche heute darauf, vor fünf Jahren war es nur jeder dritte."Und die Mehrheit bezweifelt, dass Wohlhabende diese Verpflichtung ernst nehmen", sagte Köcher."Gegen Mehrhaber wird Neid geschürt", suchte der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) die Schuld für solche Einstellungen in den"politischen Rahmenbedingungen".
Dass diese eher von einem Rückzug des Staates, einer Verlagerung von öffentlicher zu privater Vorsorge geprägt sind, erschien den meisten der strikt marktorientierten Referenten nicht als Grund zur Entwarnung. Im Gegenteil."Der politische Erfolg des Privateigentums, ja der derzeit grassierende Privatisierungstaumel der Politik könnte die hinter der rechtlichen Garantie des Privateigentums stehende ordnungsstiftende und gemeinwohldienliche Idee vergessen machen, das Gespür für Gefährdungen schwächen", sagte Otto Depenheuer. Der Kölner Professor sitzt im Rat der"Stiftung Eigentum", die diese 42. Bitburger Gespräche vom 7. bis 10. Januar mitveranstaltete. Eine Kooperation, die der ehrwürdigen Institution, mindestens einmal jährlich von der Gesellschaft für Rechtspolitik organisiert, nicht sonderlich gut bekam. Der Diskurs sank mitunter auf Lobbyisten-Niveau.
Da klagten Alteigentümer, zwischen 1945 und 1949 in der SBZ von der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet, über das"Unrecht", dass ihnen von deutschen Gerichten keine Entschädigung gewährt wurde. Und mussten von der Hamburger Professorin Doris König erfahren, dass der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte, der Ende Januar darüber verhandelt, wohl auch kein"Machtwort" zu ihren Gunsten sprechen dürfte; weil Enteignungen als Folge des Zweiten Weltkriegs nicht in die Zuständigkeit des europäischen Gerichts fielen.
Kritik entzündete sich - nicht immer uneigennützig - an der eingeschränkten Nutzung von Gebäuden unter Denkmalschutz. Zwar verkündete Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hier frohe Botschaft, allerdings von solch rechtsdogmatischer Finesse, dass sie nicht immer verstanden wurde. Weil Karlsruhe, im Kampf gegen die Fachgerichte, den Enteignungsbegriff klassisch eng ausgelegt habe, würden"erhebliche Eingriffe" in denkmalgeschütztes Eigentum künftig erschwert, das private Verfügungsinteresse gestärkt.
Professor Paul Kirchhof, der im Übrigen für sein Steuer-Projekt von maximal 25 Prozent warb, brachte immerhin einen grundsätzlichen Widerspruch in die Debatte ein."Kernidee" der Eigentumsordnung sei die"Verantwortungsorientierung" gewesen, personifiziert im Bild des Unternehmers, der seinen Betrieb selbst führt und"mit seinem Namen haftet". Tatsächlich aber dominierten heute das"vagabundierende Geldeigentum", die"anonyme Kapitalmacht". Der Aktionär habe weder Verfügungs- noch Zielsetzungskompetenz, ja eigentlich keinen Besitz. Er solle, schlug Kirchhof zum Beleg vor,"doch einmal versuchen, sich auch nur für einen Tag in den Sessel des Aufsichtsratsvorsitzenden zu setzen". Über die"Verantwortung der Geldverwalter" müsse in der Rechtsordnung neu nachgedacht werden.
Quelle http://www.frankfurterrundschau.de/ressorts/wirtschaft_und_boerse/wirtschaft/?sid=af18b960ab6f62252d29ad4f02dd78c7&cnt=369215

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