- Noch 'n Hammer - FOX-NEWS, 11.01.2004, 14:12
- Re: Noch 'n Hammer - Euklid, 11.01.2004, 14:23
- Stimmt so nicht! - LenzHannover, 12.01.2004, 21:50
Stimmt so nicht!
-->>Hallo,
>Thema Krankenversicherung
>Meine Mutter ist Rentnerin und bezieht eine (private) Rente aus einer Ärzteversorgung. Zugleich ist sie (freiwillig) in einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz zum 0815-Rentner muss sie also Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil selber zahlen.
#"Standard-Rentner" bekommen einen Zuschuß der Rentenkasse, der dem Arbeitnehmer-Anteil entspricht. Habe das konkret mit meinem Neffen durchgemacht, der ist jetzt"normal" versichert und so macht es halt weniger Arbeit, weil die BfA/LVA alles direkt bezahlt.
Ggf. Antrag auf Zuschuß stellen
>Hammer 1:
>Der (jüngste) Sohnemann ist unter 26 und studiert. Von o.a. Rentenkasse kommt also Kindergeld. Auf dieses Kindergeld muss auch Krankenversicherungsbeitrag und Pflegeversicherung bezahlt werden - obwohl der Sohnemann seinen eigenen Vertrag hat und Beiträge zahlt.
# Bin ich nicht fit drin, kann aber nicht stimmen.
>Hammer 2:
>Im Krankenkassenbeitrag eines Arbeitnehmers ist immer ein Anteil von 4%(?) für die Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Rentner müssen diesen Anteil NICHT bezahlen - völlig logisch, denn für Rentner muss im Krankheitsfall auch keine"Lohnfortzahlung" finanziert werden. Ihr könnt euch sicher denken was jetzt kommt.
# Es gibt reichlich verschiedene Krankenkassenbeiträge, Rentner, AN's mit SOFORTIGER Lohnfortzahlung ab Tag 0,... ab 6 Woche (üblich)...
>Lt. Auskunft der Krankenkasse sowie des"Bundesministerium Sozialverarsche"
# Dieser Bezeichnung kann ich voll zustimmen [img][/img]
> sieht es für freiwillig Versicherte (im o.a. Sinne) anders aus. Diese dürfen nämlich einen"Solidarbeitrag" (Zitat Mitarbeiterin des o.a. Ministerium) an die Gemeinschaft leisten und den erhöhten Satz zahlen - natürlich ohne Anspruch im Krankheitsfall.
# Gerechtigkeit gibt es in dem System eh nicht, wobei auch privat Versicherte in den Matsche-AOK-Umverteilungstopf zahlen.
>Frage:
>Ist das nicht verfassungswiedrig? Gleichbehandlungsgrundsatz und so? Klagen vor dem BVG?
# Wenn es stimmt ja. Die freiw. versicherten hatten ja einen erheblichen Sieg, weil Sie z.B. sowas wie Mieteinnahmen nicht mehr angeben müssen.
>sam
>PS: Neue Analyse der Erträge aus Kapitalanlagen hat ergeben (im i.a.Fall):
>Jenseits des Freibetrags eine Abgabenlast von 51% (Steuer, Soli, Krankenkasse, Pflege,"Lohnfortzahlung im Krankheitsfall"...). Fette Tagesgeldsätze schrumpfen da schnell zum müden Inflationsausgleich zusammen - wenns nur reicht.
Ja, doll ist es nicht:-(
<ul> ~ http://www.tk-online.de Es gibt mehr als nur einen Tarif / Beitragssatz</ul>

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