- Struck:"Mögliches Einsatzgebiet für die Bundeswehr ist die ganze Welt" - PuppetMaster, 13.01.2004, 13:17
- Jawoll!"Heute gehört uns........" - Gewinnmitnehmer, 13.01.2004, 14:16
- Re: Nö, dazu besteht nun überhaupt kein Anlass. Denn die Bundeswehr... - JLL, 13.01.2004, 14:51
Re: Nö, dazu besteht nun überhaupt kein Anlass. Denn die Bundeswehr...
-->... gibt in diesen Ländern ja nur den Kasperl für andere Interessen. Genauso gut könnte man dort den SPD-Ortsverein des Herrn Struck aufmaschieren lassen. Der"strategische Denker" Struck hat ja außerdem festgestellt, dass die Landesverteidigung keine vordringliche Aufgabe mehr sei. Das Grundgesetz (Art. 87 a) scheint ihm eben so fremd zu sein, wie den anderen verkrachten Existenzen in der Regierung. Auch der Art. 56 GG (Amtseid) wird ja nicht wirklich ernst genommen. Wäre vielleicht mal eine Frage für Verfassungsrechtler, welche Legitimität eine Bundesregierung hat, die beständig gegen die Verfassung verstößt?
Bin ja eigentlich kein so großer Prophezeihungsfan, aber wenn man mal Sunzu gelesen hat, dann wird das mit dem russischen Vormarsch Richtung Westen irgendwie immer wahrscheinlicher. Aber wer will das, was von Deutschland übrig ist, schon noch haben? Naja, die russische Seele ist sentimental...
Schönen Tag
JLL
P.S.:
Artikel 56 - Amtseid
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versamÂmelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Aber wohl noch nicht ohne Bezug zum"deutschen Volke" und zum"Grundgesetz"?!
Artikel 64 - Ernennung und Entlassung der Bundesminister
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Artikel 87a - Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte
(1) Der Bund stellt Streitkräftezur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
...

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