- Verjährung - Toby0909, 15.01.2004, 08:58
- Re: Verjährung... na wenn das ein Zufall ist ;-) (mkT) - Ricoletto, 15.01.2004, 10:29
- Re: kein Grund für Glückwünsche - P, 15.01.2004, 13:19
- ähm, ist es nicht eher so, dass diese Regelung nur für Forderungen ab 1.1.03 - Ricoletto, 15.01.2004, 16:29
- Re: kein Grund für Glückwünsche - P, 15.01.2004, 13:19
- so was macht man nicht!!! - Dieter, 15.01.2004, 15:19
- Re: Mit dieser Aussage wirts Du hier hoffentlich viel Zustimmung ernten! (owT) - André, 15.01.2004, 15:42
- ich bin gerührt; das werde ich meinem Vater, den man um 750TDM geprellt hat mal - Ricoletto, 15.01.2004, 16:18
- Die Erfahrung habe ich schon lange hinter mir,... - Dieter, 15.01.2004, 18:43
- Re: Das ehrt Dich, soviel Ehrlichkeit findet man nur noch selten. - JLL, 15.01.2004, 17:25
- ich kann nicht gerade sagen, dass es mich mit Stolz erfüllt, in diesen - Ricoletto, 15.01.2004, 17:34
- sorry...... - Toby0909, 15.01.2004, 18:11
- Teile unserer Gesellschaft [mT] - Sascha, 16.01.2004, 00:50
- Re: Teile unserer Gesellschaft - OBACHT! Du sollst kein Schwein sein - Baldur der Ketzer, 16.01.2004, 02:11
- Re: hierzu paßt folgende Fundsache (mit Link, pdf) - Baldur der Ketzer, 16.01.2004, 02:30
- "Gute und schlechte Handlungen kommen auf uns so sicher zurück wie... - MI, 16.01.2004, 09:43
- Re: Teile unserer Gesellschaft - OBACHT! Du sollst kein Schwein sein - Euklid, 16.01.2004, 09:48
- Re: Teile unserer Gesellschaft - Genau, da habe ich gerade was gesehn - JoBar, 16.01.2004, 11:00
- Re: Teile unserer Gesellschaft - OBACHT! Du sollst kein Schwein sein - Baldur der Ketzer, 16.01.2004, 02:11
- Re: Verjährung... na wenn das ein Zufall ist ;-) (mkT) - Ricoletto, 15.01.2004, 10:29
Re: Verjährung... na wenn das ein Zufall ist ;-) (mkT)
-->
zwei meiner"Lieferanten" und Leistungserbringer haben ebenfalls Rechnungen für 2001 gestellt bzw. hat der eine, ohne mich vorher außergerichtlich anzumahnen mit Datum vom 05.01.2004 einen MB für 2001er Forderungen beantragt und da habe ich mir mal das BGB zur Hand genommen:
§ 196 --> zweijährige Verjährung bei Forderungen von Kaufleuten....
die Verjährungsfrist bei kurzer Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Lieferung/Leistung erbracht/berechnet wurde --> alle Rechnungen aus 2001 sind demzufolge am 31.12.2003 verjährt
Herzlichen Glückwunsch!:-) [img][/img]
(gilt für alle Forderungen, die nicht schon per gerichtlichem Mahnverfahren vor dem Verjährungsdatum angemahnt wurden)

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