- Was ma nicht so alles patentieren lassen kann - rocca, 16.01.2004, 16:18
- Re: Was ma nicht so alles patentieren lassen kann - sensortimecom, 17.01.2004, 09:57
Was ma nicht so alles patentieren lassen kann
-->Ein bisher unbekanntes, weil gerade erst unter dem Namen"Nizza Group" gegründetes Unternehmen klagt gegen Network Solutions und Register.com. Es geht dabei wieder einmal um die Verletzung eines Patentes, über dessen Inhalt man nur mit dem Kopf schütteln kann.
Das 1999 beantragte und im Dezember zugewiesene Patent (USPTO-Nummer: 6,671,714) schützt die Methode, den Apparat, oder das Geschäftsmodell, mit dem Mail-Adressen und URLs den Mitgliedern einer Gruppe unter einer bestimmten Domain zugewiesen werden.
Im konkreten Beispiel bedeutet das, dass allen Mitgliedern der Familie Maier ein eigener URL und eine eigene Mailadresse zugewiesen werden soll. Dazu wird die Domain xy.com verwendet werden, unter der man für den Familiennamen eine Subdomain definiert.
Vater Paul Maier erhält nach dem patentrechtlich geschützten Verfahren also den URL paul.maier.xy.com, seine Frau Martha dagegen den URL martha.maier.xy.com. Gleichzeitig wird beiden eine Mail-Adresse zugewiesen, die dem URL entspricht. Lediglich der erste"." des URL wird durch einen Klammeraffen ersetzt: paul@maier.xy.com und martha@maier.xy.com.
Es darf den Leser nicht wundern, wenn ihm dieses Modell bekannt vorkommt. Nach diesem System wurden bisher Domains unter der gTLD.name zugewiesen. Nur ein kleiner Unterschied ist feststellbar, denn dort wurde der Familienname als Domain und nicht als Subdomain eingetragen. Die von dem Betreiber der.name Registry vergebenen Domains sehen also so aus: paul.maier.name und entsprechend paul@maier.name.
Die jetzt angestrengte Klage sieht in diesem Verfahren dennoch eine Verletzung des genannten Patents. Klage wird aber trotzdem nicht gegen die Global Name Registry (GNR) als Betreiber der TLD-Verwaltung erhoben, sondern gegen die Reseller Network Solutions und Register.com.
Frank M. Weyer, Patentanwalt und einer der Gründer der Nizza Group, erklärt dieses Vorgehen gegenüber C|Net:"Network Solutions und Register.com sind die Händler, die diese Domains verkaufen. (...) GNR verwaltet die Registry und ist auch als potentieller Verletzter des Patents zu betrachten. Fürs Erste dachten wir aber, es sei das Einfachste, gegen Network Solutions und Register.com vorzugehen."
Klingt das einleuchtend? Nein, nicht wirklich.
"Einfacher" ist es sicher nicht, gegen einen Händler vorzugehen, wenn im Fall einer Patentverletzung der Störer bekannt und angreifbar ist. Würden die Kläger gegen GNR vorgehen und dabei obsiegen, so wäre die fragliche Patentverletzung ein für allemal ausgeschaltet. Und das sollte der Sinn einer Klage sein.
Aber darum scheint es nicht zu gehen. Vielmehr kann man vermuten, dass die Auswahl der Beklagten das jeweils erwartbare finanzielle Polster der Beteiligten berücksichtigt. Und das ist bei Network Solutions und Register.com sicher besser ausgebildet als bei der GNR.
Deren.name-Pläne dürfen - mit Verlaub - als gescheitert bezeichnet werden. Nicht umsonst hat sich GNR von seinem ursprünglichen Vorhaben verabschiedet und bietet seit vergangener Woche Domains nach dem Muster paulmaier.name an. Ob damit die Umsätze steigen, bleibt abzuwarten. Jedenfalls hat das neue Verfahren den Vorteil, gegen kein bekanntes Patent zu verstoßen. Bisher jedenfalls nicht.

gesamter Thread: