- @Juristen an Board: Was hat es mit einem Dauerwohnrecht mit Leibgedinge - Ricoletto, 19.01.2004, 12:14
- Re: @Juristen an Board: Was hat es mit einem Dauerwohnrecht mit Leibgedinge - McMike, 19.01.2004, 12:18
- Vorauflassung heißt das Zauberwort, blockiert alles, vielleicht auf die Oma? - Ventura, 19.01.2004, 12:21
- Rangfolge wichtig - Masteraffe-sein-Bruder, 19.01.2004, 13:07
- Wie schon geschrieben, geht um die *Hackordnung*, ich hatte mal mit einer Immo, - LenzHannover, 19.01.2004, 14:32
- Re: Anwalt wird evtl. Lösung über Mietrecht vorziehen - netrader, 19.01.2004, 21:52
- Re: @Juristen an Board: Was hat es mit einem Dauerwohnrecht mit Leibgedinge - McMike, 19.01.2004, 12:18
Rangfolge wichtig
-->Prinzipiell kommts darauf an, an welcher Rangstelle das Dauerwohnrecht eingetragen ist.
Die Grunddienstbarkeit (=Wohnrecht) ist in Abt. II eingetragen und sollte im Rang vor der 1.Hypothek in Abt.III eingetragen werden, da sonst die (frühere)Hypothek vorgeht (sonst was zu erst eingetragen, geht vor)."... geht im Rang dem Recht in Abt III, Pos.1 vor"
Ist die Grunddienstbarkeit rangmässig vor der Hypothek, so bleibt das Wohnrecht bei der Versteigerung erhalten und führt zu starkem Preisabschlag bzw. Unverkäuflichkeit, denn wer will den 20 Jahre warten, bis der Rechtsinhaber gestorben ist.
Anderseits sind die Banken auch nicht blöd und verlangen bei Finanzierung den Vorrang der Hypothek (bzw. stimmen einer nachträglichen Rangänderung z.Gunsten des Wohnrechts nicht zu...)....
Um sich also vor einer Zwangsvollstreckung zu schützen, ist die nachträgliche Eintragung sinnlos (wenn du darauf hinaus willst..).
Ansonsten einen guten Anwalt befragen, denn vor Gericht und auf Gottes See..
Grüße

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