- Macht, der Staat und die Institution des Eigentums (Vorsicht Fragen:-)) - marsch, 18.01.2004, 18:37
- Re:@marsch: Macht, der Staat und die Institution des Eigentums / kleiner Tip - Student, 19.01.2004, 13:10
- Re: Macht, der Staat und die Institution des Eigentums (Vorsicht Fragen:-)) - dottore, 19.01.2004, 13:16
- @dottore - change, 19.01.2004, 14:57
- Re: @dottore - dottore, 19.01.2004, 15:40
- @dottore - change, 19.01.2004, 14:57
- Vorsicht Fragen:-), Achtung kurze Antwort - Zandow, 19.01.2004, 13:19
- Re: Macht, der Staat / @alle Helfer und dottore im Speziellen.... - marsch, 19.01.2004, 15:16
- Re: Hi Marsch, wie's beliebt + Danke (owT) - dottore, 19.01.2004, 15:41
Re: Macht, der Staat und die Institution des Eigentums (Vorsicht Fragen:-))
-->Hi Marsch,
ich hoffe es geht in einfacherer Form.
>1.) Zwangsläufige Verschuldung des Staates
>Ich verstehe die Zwangsläufigkeit diese Vorgangs nicht vollständig.
>Die erste/n Vorfinanzierung/en des Staates als Voraussetzung für"Steuern" (strafbewehrt),"GZ Schaffung", und somit"Wirtschaften" -um es kurz zu halten- leuchtet mir noch ein.
Es geht in der Tat um die erste Vorfinanzierung. Es muss etwas als"Institution" existieren, innerhalb dessen dann gewirtschafte werden kann. Wirtschaften bedeutet mit mindestens einem (außerhalb von Familie, wo keine Gehälter gezhalt werden oder Stämmen usw.) in eine Beziehung zu treten. Diese ist entweder eine Abgrenzung (Eigentum, der andere muss es respektieren) oder ein Kontrakt (der andere oder man selbst muss ihn erfüllen). Dies mag in kleinem Rahmen auch noch in Form von"Vertrauen" o.ä. laufen, da man sich"kennt", aber je weiter sich das ausdehnt, umso ungewisser wird es. Dieses Ungewissheit (Risiko) beseitigt diese Institution. Dies bedeutet, dass die Institution über Mittel verfügen muss, sich"Gehör" zu verschaffen, man ihr also"gehorchen" muss. Diese Mittel kann die Institution zunächst selbst mitbringen (Domänen), aber letztlich ist sie auf Beiträge der Wirtschaftenden selbst angewiesen. Diese Mittel können wiederum nur eintreffen, nachdem gewirtschaftet wurde.
Es ist wie bei einem Maler: Er muss sich erst Leinwand, Staffelei, Rahmen, Farben, usw. beschaffen, bevor er sein Bild verkaufen kann. Im Fall der Staats, entstanden wie oft genug abgeleitet, ersetzen die Waffen das Malzeug. Mit Hilfe von Waffen kommt der Staat in die komfortable Position, sich auch über das hinaus bedienen zu können, was die Untertanen freiwillig abgeben würden. Damit wird er zum Kostgänger der Wirtschaftenden. Das geht los mit dem Bedienen bei solchen, die in anderen Bereichen Produzierenden = Beute, Tribut (die Kosten sind externalisiert), dann muss man sich zum Zweck des Machterhalts nach außen und innen (Konkurrenten wollen in eine ähnlich komfortable Position) intern bedienen (Steuern bzw. Abtreten = Zession von Machtteilen). Und schon schaukelt sich das Ganze gegenseitig hoch - bis zum heute erreichten Zustand.
Letztlich geht's also darum, dass unfreiwillige Leistungen unwillig (schlechter) oder später erbracht werden als sie erbracht würden, wenn sie freiwllig wären. Je höher der entsprechende Zwang, umso größer der Widerstand.
>Aber dann:
>Die"Basis" ist gelegt. Staat etc. alles vorhanden und vorfinanziert.
Die Vorfinanzierung, soweit sie ex Zwang erfolgt (siehe auch Zwangsanleihen) bedeutet zwar, dass der Staat ins Rennen gehen kann. Aber er bleibt seinen Vorfinanziers etwas schuldig und diese Schuld steigt und steigt. Eine Ablösung der Vorfinanzierung (Staat zahlt zurück), wäre nur möglich, wenn der Staat sich auflöst und seine"Masse" (inkl. Waffen) an die in seinem Gebiet Befindlichen wieder verteilt würde. Dies geschieht in der Regel nicht freiwillig, sondern nur auf Druck (Reform, Revolution, Bürgerkrieg, Krieg allghemein). Das ist das permanente Da Capo der Geschichte.
Das einzige Modell, das"funktionieren" könnte, ginge so: Alle vereinbaren, die Vorfinanzierung des Zustands, in dem sie wirtschaften können, in Sachleistung zu erbringen, was darauf hinausliefe, dass alle Waffen produzieren, mit deren Hilfe dann das Wirtschaften besichert usw. werden kann, und diese Waffen an die Besicherungsinstanz abliefern plus als zusätzliche Sachleistungen, was die Besicherungsinstanz über den Zeitraum, bis besteuert werden kann, benötigt, da die Besicherungsinstanz nicht gleichzeitig besichern und für sich selber sorgen kann.
Ansätze dazu gab's immer wieder (Kriegerkaste, Feudalismus), aber der Vorteil, als Einzelinstanz (kleine Gruppe, Herrscher usw.) bzw. als einziger bewaffnet zu sein und ergo nicht nur sichern, sondern auch zwingen zu können (konkret zu zusätzlicher Abgabe bzw. Leistung in allen Varianten zwingen zu können) ist nicht aus der Welt zu schaffen.
Würde einer aus"Einsicht" so vorgehen, ginge er seiner Stellung ganz fix verlustig. Wären eines Tages alle so"einsichtig" (vernünftig usw.), bräuchte man wiederum keine Besicherungsinstanz und ergo keinen Staat. In diese Richtung gehen seit der Antike alle Utopien. Heute sind es säkularisierte"Wirtschaftswissenschaften", die sämtlich von einem friedlichen Mix etwa der"Produktionsfaktoren" Boden, Arbeit, Kapital ausgehen und den Staat sich so"irgendwie" drum herum ranken lassen.
Dass damit das Pferd von hinten aufgezäumt wird, ist offenkundig.
>Dottore schreibt:
>.....
>Das Mittel der Macht, Geld überhaupt zum Umlauf zu zwingen ist und bleibt die Erklärung des vom (Schuldner und Gläubiger) Staat geschaffenen Geldes zum „gesetzlichen Zahlungsmittel“. Das hat nichts mit privatem Geld oder privater Geldschaffung über real existierende Notenbanken zu tun. Bei diesen müssen bereits vorhandene Schuldtitel (private und staatliche) als Pfand hinterlegt werden, um an Notenbank-Geld zu kommen.
>.....
>Nehmen wir mal an, die Privaten wirtschaften also wie wild drauf los
Sie können erst loswirtschaften, nachdem der Staat existiert also vorfinanziert wurde. Die Ã-konomen gehen da von"Rahmenbedingungen" aus, übersehen aber, dass diese nicht kostenlos sind. Also: Womit wird der Rahmen gekauft?
>und hinterlegen zu diesem Zwecke"Unmengen" an Pfändern, so daß sie"Unmengen" an Notenbank-Geld" generieren.
Das Pfand muss bereits besichert sein. Es ist also ein Zirkelschluss. Ohne Pfand geht nichts. Ohne Sicherheit, ergo Staatsmacht und -zwang, kein Pfand.
>Zu gleich schafft es der Staat seine laufenden Kosten nicht zu erhöhen.
Das schafft er eben nicht. Wo Herrschaft und Zwang, da bilden sich Bürokratien und Machtcliquen. Denn es ist ökonomischer, sich Produktion mit Hilfe von Macht anzueignen als sie selbst zu erstellen.
>Aus den"Unmengen an Notenbank-Geld" der privaten werden die fälligen Steuern beglichen.
Das Pfand ist immer ein Titel, also kann nicht mehr erscheinen als aus dem Titel sich ergibt. Die Vorstellung, Eigentum (z.B. Grund oder Gold) sei ein Pfand ist irrig. Das gegen sie erscheinende Geld wäre ein Depotgeld. Dann müsste sich die Steuer gegen das Depot richten - der Staat müsste Grund und Gold selbst wieder einsammeln. Dazu braucht man wiederum keine ZB. Das geht direkt.
>Irgendwann müßte sich doch der Zustand einstelle, wo die Steuereinnahmen aufgrund des"privat generierten" Notenbank-Geldes höher sind als die Ausgaben des Staates. Das dies aktuell nicht so ist, ist klar. Aber könnte es nicht sein?
Nein. Geld selbst ist kein Sozialprodukt.
>
>2.) Zins= Abgabe (Steuer)
>Den Umstand der"Monopolprämie" auf ZB-Geld = Abgabe (Steuer) = Zins ist soweit klar. Aber war's das?
Ja, das war's, was diese Form der Besteuerung angeht.
>Dottore schreibt:
>.....
>Wie wir sehen werden, ist die Abgabe (Steuer) der eigentliche Zins (census). Das Geld entwickelt sich aus dem Abgabenmittel, sobald dieses kurant gemacht werden kann, und bleibt dann Steuerzahlungsmittel bis heute („legal tender“). Das Abgabenmittel, das zunächst alles Mögliche sein kann bis hin zu leicht verderblichen Ware, erhält schließlich Eigenschaften, die es zum „Umlauf“ befähigen. Oder platt: Eier können nicht kurant werden, Edelmetall und die heutigen Banknoten als vertretbare unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen, die jederzeit materiell ersetzt und erneuert werden können, dagegen schon. Sobald das Abgabenmittel also „kurant“ werden kann, haben wir es erst mit Geld („genuine money“) zu tun, dessen entscheidende Eigenschaft seine Zirkulationsfähigkeit ist.
>Der Diskont der zu kurantem Geld mutierten Abgabe und danach ihre teilweise Zession an die jeweiligen Financiers ist der erste Zinssatz. Dabei darf dieser niemals auf etwas hinauf gerechnet werden, wobei sich also irgendein Gut „vermehrt“. Sondern der Zinssatz muss immer als Abschlag auf spätere (erzwungene oder erwartete) Zahlungen gerechnet werden.
>.....
Wir haben:
1. Census = die reine Abgabe selbst (hieß bis ins 19. Jh. auch so schön"Zinnß", heute noch Mietzins).
2. Den privaten Zinssatz. Der ergibt sich nicht aus dem Geliehenen (also ohne"Mehr"), sondern aus dem als Rückzahlung Vereinbarten (Geliehenes plus"Mehr" = Gesamtschuld).
Die Gesamtschuld muss zum Termin gezahlt werden. Diese kann nur aus einem zum Termin vom Schuldner (der dann zum Termin in Höhe der Summe selbst Gläubiger sein muss) Betrag kommen, der dann aufteilt auf den Gläubiger des Schuldners übertragen wird. Der Schuldner leitet also zum Termin nur den Betrag, über den er dann (als befriedigter Gläubiger) verfügt, an seinen Gläubiger weiter.
A ist Gläubiger und B Schuldner. B muss zum Termin 0 plus x 1500 bezahlen. Was er zum Termin 0 von A erhalten hat, spielt keine Rolle. Es gab für B ja keinen Zwang, sich bei A irgendetwas (zwischen 0 und 1500) vor 0 plus x zu beschaffen.
B ist zum Termin 0 plus x selbst Gläubiger, erhält die 1500 und leitet sie an A weiter. Wäre es nicht so, hätte ihm A ja nicht etwas in Höhe von 1500 minus x zum Termin 0 gegeben.
Die Differenz zwischen 1500 zum Termin 0 plus x und dem 1500 minus x zum Termin 0 ist der"Zinssatz". Der muss nicht auf das 1500 minus x gerechnet, sondern von 1500 ab gerechnet werden.
Den"Zins" ist also das, was der ursprüngliche Schuldner an den ursprünglichen Gläubiger in freiwilliger Vereinbarung zwischen beiden zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung von dem abtritt, was der ursprüngliche Schuldner zum Zeitpunkt, da er selber als Gläubiger befriedigt wird von einem weiteren Schuldner erhält.
Es zahlt also nicht B an A, sondern B leitet eine Zahlung eines C an ihn an A weiter. Will B diese Zahlung des C an ihn zur Gänze behalten, ist ihm dies unbenommen: Er muss dann nur darauf verzichten, Schuldner des A zu werden.
Liegt im obigen Beispiel diese Zahlung bei 500, dann tritt B ein Drittel ab.
Was u.a. bedeutet: Sind keine späteren Zahlungen zu erwarten (oder im Fall des Staates: zu erzwingen), liegen"Zinsen" und"Zinssatz" automatisch bei Null.
Falls es mit diesen Erklärungen nicht hingehauen hat, versuche ich es gerne noch ein Mal.
Gruß!

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