- @Juristen an Board: Was hat es mit einem Dauerwohnrecht mit Leibgedinge - Ricoletto, 19.01.2004, 12:14
- Re: @Juristen an Board: Was hat es mit einem Dauerwohnrecht mit Leibgedinge - McMike, 19.01.2004, 12:18
- Vorauflassung heißt das Zauberwort, blockiert alles, vielleicht auf die Oma? - Ventura, 19.01.2004, 12:21
- Rangfolge wichtig - Masteraffe-sein-Bruder, 19.01.2004, 13:07
- Wie schon geschrieben, geht um die *Hackordnung*, ich hatte mal mit einer Immo, - LenzHannover, 19.01.2004, 14:32
- Re: Anwalt wird evtl. Lösung über Mietrecht vorziehen - netrader, 19.01.2004, 21:52
- Re: @Juristen an Board: Was hat es mit einem Dauerwohnrecht mit Leibgedinge - McMike, 19.01.2004, 12:18
Wie schon geschrieben, geht um die *Hackordnung*, ich hatte mal mit einer Immo,
-->zu tuen, da hatte der Vater dem Sohn das Haus vermacht und sich Rechte (Rente u.ä.) im DREIFACHEN WERT eintragen lassen.
Somit: Hauswert 200.000 Euro, ihm stehen gegebenefalls 600.000 vom Verkaufserlös zu.
Somit kassieren nur die,die Rechte VOR dem Vater bei der Versteigerung anmelden / eingetragen haben (Gemeindegebühren, Schornsteinfeger, Gerichtskosten UND die Bank, wenn die VOR diesem Recht drinsteht).
Vater könnte somit 200.000 bieten (was keiner machen wird) und zahlt letztlich fast alles an sich selbst. Es gehen rund 5% flöten (incl. Grunderwerbssteuer) und er hat halt wieder sein Haus:-)

gesamter Thread: