- Die 10 Euro Praxisgebühr vom Sterbenden ist eine grandiose Leistung. - Euklid, 20.01.2004, 17:32
- Re: Quelle bitte (owT) - Jagg, 20.01.2004, 17:48
- Re: Quelle bitte - Euklid, 20.01.2004, 17:53
- Re: Das hat es früher eigentlich auch schon gekostet:-) - LenzHannover, 20.01.2004, 18:28
- Re: Quelle bitte - Euklid, 20.01.2004, 17:53
- Re: Das ist keine Praxisgebühr, sondern Sterbegeld (owT) - Tempranillo, 20.01.2004, 18:03
- Bull-Shit inzw. noch mehr Bull-Shit - LenzHannover, 21.01.2004, 04:59
- Re: Quelle bitte (owT) - Jagg, 20.01.2004, 17:48
Re: Das hat es früher eigentlich auch schon gekostet:-)
-->Irgendwo reanimiert und Krankenwagen ins Krankenhaus, dann nicht"auferstanden" bedeutet 1 Tag normaler Pflegesatz (ist vom Aufwand her auch völlig gerechtfertig).
Vorschrift hin oder her, wenn das Krankenhaus für sowas eine Rechnung schreibt sind das die Idioten. Gilt sowohl für die 10 Euro und auch für das normale Krankenhaustagegeld

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