- Armer Eichel - neues Sparmodell vom EuGH abgesegnet - LOMITAS, 21.01.2004, 16:51
- Re: Armer Eichel - neues Sparmodell vom EuGH abgesegnet - Euklid, 21.01.2004, 17:00
- Hatte Ottoasta schon mal gepostet, - bernor, 21.01.2004, 17:46
- Re: Sparmodell(?) vom EuGH abgesegnet - Uwe, 21.01.2004, 17:53
- Re: Sparmodell(?) vom EuGH abgesegnet - Euklid, 21.01.2004, 18:17
- Re: Sparmodell(?) vom EuGH abgesegnet - D e r Segen reicht wohl nicht ganz... - bernor, 21.01.2004, 18:23
- Kleine Korrektur - bernor, 21.01.2004, 18:29
- Re: Kleine Korrektur - Euklid, 21.01.2004, 18:34
- Kleine Korrektur - bernor, 21.01.2004, 18:29
Re: Sparmodell(?) vom EuGH abgesegnet
-->>LOMITAS: das zauberwort heiĂt; Wohnen im Betrieb und somit den vollen Vorsteuerabzug einstreichen. Jetzt geht jglaub ich dem FA das Licht aus!!!!!!
>Die Bombe in Zahlen: EuGH C - 269/. Und damit schnell zum Steuerberater
Dieses Urteil aus den Maitagen des Jahres 2003 gilt fĂźr die Herstellungskosten.
http://europa.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=79969491C19000269&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET
[i]Ausgangsverfahren und Vorlagefrage
15.
Herr Seeling ist Inhaber eines Baumpflege- und Gartenbaubetriebs, der der Regelbesteuerung unterliegt. Im Jahr 1995 errichtete er ein Gebäude, das er insgesamt seinem Unternehmen zuordnete und seit Fertigstellung teilweise unternehmerisch und teilweise fßr eigene Wohnzwecke nutzt.
16.
In seiner Umsatzsteuererklärung fßr 1995 beantragte Herr Seeling den vollen Abzug der im Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes angefallenen Mehrwertsteuer als Vorsteuer. Im Hinblick auf die private Nutzung einer Wohnung im Gebäude erklärte er steuerpflichtigen Eigenverbrauch.
17.
Das Finanzamt beurteilte dagegen die private Nutzung eines Teils des Gebäudes als steuerfreien Eigenverbrauch und versagte insoweit den Vorsteuerabzug.[/i]
Die Frage ist als, wenn ich es recht verstehe, ob der Anteil an der Vorsteuer der dem Teil der Herstellungskosten entspricht, die fĂźr den privat genutzten Bereich am Gebäude aufgewendet werden muĂten, sofort oder Ăźber die nächsten Jahre gestreckt zu entrichten ist. Ob deswegen gleich die Lichter im Finanzamt ausgehen werden, vermag ich nicht zu Ăźbersehen, Lomitas.
GruĂ,
Uwe

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