- (Dialysepatient) Kein Verfahren gegen Ministerin Ulla Schmidt - LenzHannover, 21.01.2004, 19:43
(Dialysepatient) Kein Verfahren gegen Ministerin Ulla Schmidt
-->Hannover/Hameln
Der Tod des Frührentners Günter-Walter M. nach einem verpassten Dialysetermin wird kein juristisches Nachspiel haben. „Wir nehmen kein Ermittlungsverfahren gegen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf“, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Thomas Klinge, am Dienstagnachmittag mit. Es bestehe kein Zusammenhang zwischen der versäumten Dialysebehandlung und dem Tod des 60-jährigen Mannes aus Hameln. Das habe die Untersuchung der Leiche am Dienstag ergeben.
„Der Verstorbene litt unter erheblichen Vorerkrankungen wie einem Herzfehler und einer Entzündung des Zwölffingerdarms. An diesen Erkrankungen ist er auch gestorben“, sagte der Sprecher. „Die Obduktion hat ergeben, dass der Tod auch bei regelmäßiger Dialyse hätte eintreten können.“ Deshalb bestehe kein Zusammenhang zwischen dem Tod des Mannes und der Gesundheitsreform.
Der Sozialhilfeempfänger hatte einen Dialysetermin ausfallen lassen, weil er die zehn Euro für die seit Jahresanfang fällige Zuzahlung zur Taxifahrt von Hameln nach Bad Münder und zurück nicht aufbringen konnte. Wenige Tage nach dem verpassten Termin starb der gelernte Einzelhandelskaufmann. Daraufhin erstattete ein Hamelner Rechtsanwalt Strafanzeige gegen die Bundesgesundheitsministerin.
Am 20-1-2004 stand noch bzgl. der 10 Euro in der Zeitung:
Sozialamt versäumt Überweisung, Dialysepatient hatte kein Geld für Fahrt in die Klinik
Hannover/Hameln. Der gestorbene Frührentner Günter-Walter M. hat eine Zahlung des Sozialamtes des Landkreises Hameln-Pyrmont offenbar wesentlich später erhalten, als ihm zustand. Die so genannte Grundhilfe wurde erst nach dem Anruf des 60-Jährigen mit etwa einer Woche Verspätung am vergangenen Montag oder Dienstag überwiesen, sagte die Sprecherin des Landkreises, Christiane Lampen, am Montag auf Anfrage dieser Zeitung. „Das ist ein bitterer Fehler, der aber passieren kann“, räumte sie ein. Das Sozialamt des Kreises habe keine Schuld am Tod des Mannes, betonte sie.
Der schwer kranke Mann aus Hameln hatte einen Dialysetermin ausfallen lassen, weil er die zehn Euro für die seit Jahresanfang fällige Zuzahlung zur Taxifahrt von Hameln nach Bad Münder und zurück nicht aufbringen konnte. Wenige Tage nach dem verpassten Termin starb der gelernte Einzelhandelskaufmann. Daraufhin stellte ein Hamelner Rechtsanwalt Strafanzeige gegen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Im Sozialamt des Landkreises sei übersehen worden, dass die Grundhilfe noch nicht auf das Konto des Mannes überwiesen worden war, teilte die Sprecherin mit. Allerdings sei dort nicht bekannt gewesen, dass er sich in einer Notlage befunden hatte. „Wenn er gesagt hätte, ich brauche das Geld dringend für das Taxi zur Dialyse, hätte er das bar bekommen“, meinte Sprecherin Lampen. Sie berichtete, dass Günter-Walter M. am Mittwoch, dem 7. Januar, beim Sozialamt angerufen und nach dem Geld gefragt habe. Daraufhin habe das Sozialamt die Überweisung veranlasst. Am folgenden Montag habe Günter-Walter M. dann die Zuzahlung zum Transport nach Bad Münder mit erbetteltem Geld bezahlt. Am Dienstag starb er. Die Todesursache ist unklar. Gestern fand auf dem Deisterfriedhof in Hameln die Trauerfeier für Günter-Walter M. statt. Beerdigt wurde der Tote noch nicht. Die Staatsanwaltschaft Hannover beschlagnahmte die Leiche und ordnete eine Obduktion an. „Das hat mit der Anzeige nichts zu tun“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Klinge. Die Leiche werde untersucht, weil die Todesursache unklar sei.
Die Krankenkasse DAK, wo Günter-Walter M. versichert war, verwies auf die häufigen Beratungsgespräche mit dem Mann. „Unsere Mitarbeiter haben mit ihm mehrmals gesprochen und ihn auf die Zuzahlungsregelung hingewiesen“, sagte DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz. Bei der Krankenkasse galt der Frührentner als „schwierig“ und „beratungsresistent“.

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