- März 2002: BW-Manöver Ostsee toter Soldat - Staatsanwalt interessiert es nicht - LenzHannover, 31.01.2004, 00:42
März 2002: BW-Manöver Ostsee toter Soldat - Staatsanwalt interessiert es nicht
--><font color=#FF0000>Der Vater mußte eine Anklage erzwingen!
Justiz: Schlamperei wie in der Wirtschaft und überall [img][/img] </font>
Hann Allg. S.6 2004-01-27 Das lange Sterben eines jungen Soldaten
Gutachter werfen Kapitän tödlichen Fehler bei Manöver im März 2002 vor / Briten überlebten mit besserer Ausrüstung
Oldenburg. 900 Menschen sahen am im März 2002 von drei Schiffen aus zu, wie Samuel Scheffelmeier in der eiskalten Ostsee fast eine halbe Stunde um sein Leben schwamm - und es schließlich verlor. Dabei wäre der mit einem Speedboot gekenterte 21 Jahre alte Hauptgefreite gerettet worden, wenn der Kommandant der Bundeswehr-Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ ein Rettungsboot eingesetzt hätte. Zu diesem Ergebnis ist jedenfalls das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem Beschluss gekommen, dessen ausführliche Begründung dieser Zeitung jetzt vorliegt. Gutachter und Zeugen untermauern demnach nicht nur den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen den Fregattenkapitän aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel. Sie bescheinigen der Bundeswehr auch Sicherheitsmängel bei der Ausrüstung.
„Die Marineführung gehört zu den Schuldigen“, meint Wolfgang Scheffelmeier, der Vater des beim Nato-Manöver vor Polen ertrunkenen Soldaten. „Sie gibt mangelhaft ausgerüsteten Fregatten Befehl zum Auslaufen und nimmt dabei Tote in Kauf.“ Der technische Zeichner aus dem ostwestfälischen Blomberg erreichte vor vier Wochen eine Klageerzwingung durch das OLG in Oldenburg, nachdem die Staatsanwaltschaft die Akten längst hatte schließen wollen. Die Ermittler hatten gemeint, Samuel Scheffelmeier habe, wie ein weiterer bei dem Manöver in stürmischer See ertrunkener 22-jähriger Kamerad, seinen Tod selbst verschuldet, indem er die Schwimmweste nicht vorschriftsgemäß anlegte. Nach den Vorgaben des OLG, das sechs Gutachten in Auftrag gegeben hatte, ist die Staatsanwaltschaft nun zur Anklage gegen den 45 Jahre alten Kapitän gezwungen. Sie soll nach Angaben eines Behördensprechers Mitte Februar vorliegen. Ein Prozess könnte in Wilhelmshaven stattfinden, Heimatort der „Mecklenburg-Vorpommern“. „Eine Verurteilung ist wahrscheinlich“, meint das OLG.
Gutachten und Zeugen zufolge stellt sich das Unglück so dar: Am Nachmittag des 6. März 2002 darf Samuel Scheffelmeier, vor seiner Wehrpflicht als Feinmechaniker tätig, mit zwei anderen Soldaten ein britisches Schiff besuchen. Um 16.50 Uhr kentert das Schnellboot, das die drei Deutschen zurückbringen soll - an Bord waren zudem zwei Briten. Ein 22-Jähriger deutscher Obermaat wird von den meterhohen Wellen schnell überwältigt und stirbt, weil er die Schwimmweste nicht festgezurrt hat. Ein anderer Deutscher wird um 16.09 Uhr von Rettungsschwimmern geborgen. Die beiden Briten bleiben länger im Wasser. Doch sie tragen laut OLG „für die Kälte optimal geeignete Schutzanzüge“ aus Neopren. So kann ihnen das drei Grad kalte Wasser wenig anhaben, bis sie ebenfalls von Schwimmern gerettet werden. Die Deutschen dagegen tragen Schwimmwesten, aus denen eine Kälteschutzfolie mühsam hervorgeholt werden müsste.
Der Anzug ist kompliziert, bescheinigen Gutachter. Im eisigen Wasser ließe er sich kaum anziehen. „Es waren drei große Schiffe in der Nähe, so dass Samuel Scheffelmeier wohl keine Angst um sein Leben verspürte“, meint das OLG. Doch der Kapitän habe versagt. Er hätte versuchen können, ein Speed-Rettungsboot einzusetzen, obwohl dessen Ladekran kaputt war. Er hätte, wie zunächst zugesagt, das Motorrettungsboot zu Wasser lassen sollen. Doch obwohl er das Schiff in Stellung gebracht hatte und die Besatzung ihn bedrängte, gab er den Befehl nicht. Warum, hat er dem OLG nicht erklären können. Als Samuel Scheffelmeier um 16.26 Uhr geborgen wird, ist er tot.
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