- Selbstkorrektur wg. CH-AHV/IV - zani, 04.02.2004, 14:24
- Re: Sorry; hier noch falsche Behauptung - zani, 04.02.2004, 14:32
- Stimmt das? - alberich, 04.02.2004, 14:42
- Re: Stimmt das? - PuppetMaster, 04.02.2004, 15:00
- Stimmt das? - alberich, 04.02.2004, 14:42
- Re: Selbstkorrektur wg. CH-AHV/IV - PuppetMaster, 04.02.2004, 15:04
- Re: Sorry; hier noch falsche Behauptung - zani, 04.02.2004, 14:32
Selbstkorrektur wg. CH-AHV/IV
-->Guten Tag
Die folgende Festellung von mir ist eine falsche Behauptung:
<Noch eine Richtigstellung zur Finanzierung: die 'Reichen' zahlen nicht das 10/20/oder weiss Gott was fĂĽr ein Vielfaches dessen, was sie als Rente beziehen. Denn die Einkommenssumm, woraus die Abgabe in die AHV-Kasse berechnet wird, ist begrenzt. Zur Zeit ca. 100'000.-CHFr.>
Ein TV-Bericht trieb mich, direkt beim Amt (nebenbei bemerkt:es gibt ihn noch, den netten und kenntnisreichen Amtsmann) auf Erkundung zu gehen.
Das Resultat:
Die AHV/IV/EO verlangt Beiträge auf den GANZEN Lohn; also keine Obergrenze, wie sie bei allen anderen Versicherungen gelten.
Also: wer 10 Mio. Lohn kassiert, bezahlt ca. 1 Mio. Beritrage.
Das ist hiemit richtiggestellt.
Der Rest des Textes (Link) ist in Ordnung.
Gruss
zani
<ul> ~ http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/246951.htm</ul>

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