- Selbstkorrektur wg. CH-AHV/IV - zani, 04.02.2004, 14:24
- Re: Sorry; hier noch falsche Behauptung - zani, 04.02.2004, 14:32
- Stimmt das? - alberich, 04.02.2004, 14:42
- Re: Stimmt das? - PuppetMaster, 04.02.2004, 15:00
- Stimmt das? - alberich, 04.02.2004, 14:42
- Re: Selbstkorrektur wg. CH-AHV/IV - PuppetMaster, 04.02.2004, 15:04
- Re: Sorry; hier noch falsche Behauptung - zani, 04.02.2004, 14:32
Re: Selbstkorrektur wg. CH-AHV/IV
-->>(nebenbei bemerkt:es gibt ihn noch, den netten und kenntnisreichen Amtsmann)
bei mir war der herr von der AHV auch ganz nett, kürzlich.
>Die AHV/IV/EO verlangt Beiträge auf den GANZEN Lohn; also keine Obergrenze, wie sie bei allen anderen Versicherungen gelten.
musste ich auch erfahren...für 2 jahre nachzahlen...seufz.
>Also: wer 10 Mio. Lohn kassiert, bezahlt ca. 1 Mio. Beritrage.
eigentlich die hälfte davon - arbeitnehmer-anteil (ca. 5.05%).
bei selbständigen kommt ein reduzierter satz (8.3%?) zur anwendung.
anscheinend gibts aber dann bei der berechnung der AHV-rente ein
maximalbetrag, der pro beitragsjahr berücksichtigt wird - ca.
fr. 78'000.
meine feststellung, dass also ab diesem einkommen die subvention
fremder renten beginnt, hat der nette herr der AHV-zweigstelle bejaht.
aber er wies mich darauf hin, dass die beiträge über die 78k zuerst
"beitragsschwachen" jahren des versicherten zugerechnet werden, die
vergangenen jahre werden also sozusagen zuerst"aufgefüllt" bevor die
subvention fremder renten beginnt.
gruss

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