- OT: Frage zum Mahnbescheid - mguder, 05.02.2004, 18:19
- Re: OT: Frage zum Mahnbescheid - fridolin, 05.02.2004, 18:30
- Re: OT: Frage zum Mahnbescheid - manolo, 05.02.2004, 19:06
- Re: OT: Frage zum Mahnbescheid - mguder, 05.02.2004, 20:47
- Re: OT: Frage zum Mahnbescheid - mguder, 05.02.2004, 20:53
- Ist der Schaden an dem PKW bereits behoben worden?... (mwT) - PATMAN1, 05.02.2004, 23:56
- Re: OT: Frage zum Mahnbescheid - manolo, 05.02.2004, 19:06
- Re: OT: Frage zum Mahnbescheid - fridolin, 05.02.2004, 18:30
Re: OT: Frage zum Mahnbescheid
-->Was genau Du machen kannst, wird Dir ohne genaue Kenntnis der Situation und der Ã-rtlichkeit keiner absolut sicher sagen können. Nur soviel:
Wenn Du nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung der MB Widerspruch einlegst, wird dieser rechtskräftig. Zumindest kann dann der Antragsteller daraus vollstrecken lassen. Bei rechtzeitigem Widerspruch muß der Antragsteller vor Gericht klagen. Wenn also irgendein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung besteht, auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Zweitens hat man als Autofahrer heutzutage recht weitgehende Sorgfaltspflichten, gerade gegenüber Fußgängern und Radfahrern. Besonders in Situationen wie Ausfahren oder Rückwärtsfahren. Teilweise selbst dann, wenn der Radfahrer gegen die StVO verstoßen hat.
Die Situation würde ich mal von einem Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt (Branchentelefonbuch) abklären lassen. Auch was die Geltendmachung eigener Schäden angeht. Dann kannst Du weitersehen.

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