- Tipp für deutsche"Steuergeschröpften":Eine (fast) unbekannte Steuerermäßigung - kizkalesi, 08.02.2004, 11:44
- Kurzform - leider sind nur 20% absetzbar, vielleicht verdient Eichel dran ;-) - LenzHannover, 09.02.2004, 03:45
Kurzform - leider sind nur 20% absetzbar, vielleicht verdient Eichel dran ;-)
-->Letztlich Erstattung der Umsatzsteuer + Zuschlag. Der Handwerker muß jetzt eine Rechnung schreiben, er wird sich also den Schwachsinn:"Mit Rechnung muß ich 16% drauf tuen" nicht mehr durchkommen [img][/img].
Schwachsinn weil: Mit Rechnung muß ER es auch voll versteuern, diese vermeintlich generöse Tat ist mir immer mächtig auf den Sack gegangen.
Reparaturen abzugsfähig
Erstmals können Verbraucher in diesem Jahr kleinere Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen seien als
Sonderausgaben abzugsfähig, berichtet die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Testheft mit Hinweis auf einen Erlass des Bundesfinanzministeriums.
Wer beispielsweise einen Maler mit dem Tapezieren beauftragt, könne 20 Prozent der Rechnung direkt von der Steuer abziehen, maximal 600 Euro. Das gelte
für Renovierungen, Schönheitsreparaturen, Erneuern von Fußbodenbelägen, Gartenpflege, Fensterputzen und das Reinigen von Dachrinnen. Dagegen gebe es
keine Möglichkeit, umfassende Modernisierungen von der Steuer abzusetzen. Auch größere Neuanschaffungen kämen dafür nicht infrage.
(Erlass des Bundesfinanzministeriums, Az.: IV A 5-S 2296 b -13/03)

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