- Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV - Euklid, 09.02.2004, 16:21
- Re: Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV - mangan, 09.02.2004, 18:51
- Re: Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV - Euklid, 09.02.2004, 19:09
- Re: Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV - mangan, 09.02.2004, 18:51
Re: Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV
-->Die ENEV ist eine Ausführungsverordnung des Energieeinspargesetzes EnEG.
Nach §5 des EnEG müssen Verordnungen wirtschaftlich vertretbar sein.
Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch eintretende Einsparungen erwirtschaftet werden können.
Nutzungsdauer ist mit 18 Jahren anzusetzen.
Also was soll es.
Keine Verordnung kommt vor Gericht am höherwertigen Gesetz vorbei.
Das wäre ein schönes Thema für Protestfernsehen (Fakt, usw.).
>Wortlaut aus dem bayerischen Gesetz und Verordnungsblatt.
>§3:
>(1) die fristgemäße Außerbetriebnahme von Heizkesseln nach §9 Abs1 und 4 EnEV wird vom Bezirkskaminkehrermeister im Zuge der Feuerstättenschau nach §13 Abs 1 Nr2 des Schornsteinfegergesetzes (SchfG) überprüft.
>Im Fall der unterbliebenen Außerbetriebnahme teilt der Bezirkskaminkehrermeister dem Grundstückseigentümer,im Fall von Wohnungseigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und,sofern sich der Heizkessel in den Räumen des Wohnungseigentümers befindet und zum Sondereigentum gehört,zusätzlich dem Wohnungseigentümer,den der Verwalter dem Bezirkskaminkehrermeister auf Anforderung zu benennen hat,das Ergebnis der Überprüfung schriftlich mit und setzt eine angemessene Frist zur Außerbetriebnahme.
>Erfolgt die Außerbetriebnahme nicht binnen der gesetzlichen Frist,hat er die untere Bauaufsichtsbehörde unverzüglich darüber zu unterrichten.
>
>In jedem einzelnen Bundesland ein eigenes Gesetz mit völlig anderem Wortlaut.
>Das ist die Lösung um die Bürokratie zur höchsten Effizienz zu führen.
>Dabei sollten die doch abgebaut werden oder?
>Was man doch aus einem Gesetz vom Bund dann noch in den Ländern alles anstellen kann.
>Für nicht mehr kehrbare Kamine (aufgrund des geringen Querschnittes eh unnötig bei neuen Heizungsanlagen;-)) wird sofort und unverzüglich durch jährliche Unsinnsprüfungen weitere Bürokratie am Fließband erzeugt.
>Gruß EUKLID

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