- Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV - Euklid, 09.02.2004, 16:21
- Re: Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV - mangan, 09.02.2004, 18:51
- Re: Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV - Euklid, 09.02.2004, 19:09
- Re: Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV - mangan, 09.02.2004, 18:51
Re: Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV
-->Dann wollen wir mal wieder Praxis machen:
In Hessen steht dazu folgendes zu Paragraph 9:(im Wortlaut)
Hierzu wird auf den Anreiz der betriebsmäßigen Vorteile der Durchführung energiesparender Maßnahmen für die Nutzerin oder den Nutzer des Gebäudes hingewiesen,weil sich die in §9 EnEV geforderten Maßnahmen entsprechend der Begründung zur EnEV als Ergebnis der von der Bundesregierung veranlaßten Untersuchungen im Rahmen ihrer Lebensdauer amortisieren und somit die Forderung nach §4 Abs2 Energieeinsparungsgesetz,zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.November 2001,erfüllt ist.
<font color=#FF0000>Das heißt es ist schon von der Bundesregierung untersucht worden und festgestellt daß es sich amortisiert.Man denkt inzwischen für euch alle;-))</font>
Wie schön einfach doch solche teutschteutsche Gründlichkeit wieder einmal ist.
Die Macht befieht ihr sollt nicht denken sondern das tun was sie befiehlt.
Es steht zusätzlicher Ärger ins Haus denn die Industrie ist daran interessiert daß die Kosten mehr auf Wohnungen abgewälzt werden anstatt auf Industrieanlagen.
Den Gesamtausstoß an Co2 hat man ja unterschrieben.
Und jetzt wird gefeilscht und gesucht wer bezahlt.
Gruß EUKLID

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