- Abfindungen bei Arbeitsplatzabbau - Luigi Avanti, 13.02.2004, 10:53
- Re: Abfindungen bei Arbeitsplatzabbau - Henning, 13.02.2004, 12:55
Re: Abfindungen bei Arbeitsplatzabbau
-->>hallo,
>gibt es eine gesetzliche Regelung, wie Mitarbeiter abgefunden werden müssen, wenn sie nicht normal nach vereinbarter Kündigungszeit rausgschmissen werden?
>Gibt es Erfahrungen, oB freiwillig mehr, oder womöglich viel mehr gezahlt wird, nur um Personal von der Rolle zu bekommen.
>L.A.
Es gibt keine gesätzliche Regelung darüber wie Mitarbeiter abgefunden werden müssen. Es gibt die Faustformel Jahre Betriebsszugehörigkeit * halbes Monatsgehalt. Aber es kommt drauf an wie die Gesammt situation ist und wie die Richter das sehen...
Meisten läuft das so das der der nicht normal gekündigt wurde auf weiter Beschäftigung klagt - wichtig wäre es hier das der Betriebsrat einen Widerspruch zur Kündigung formuliert (sonst wird es vor Gericht schwirig). Sollte die Kündigung dann nicht rechtens sein muß der Arbeitgeber einen wieder einstellen und das Gehalt für den Zeitraum zahlen in dem man geklagt hat. Meistens einigt man sich aber nach der oben genannten Formel (oder in ähnlichen höhen - der Kläger hat eine art Schadensersatzanspruch).
Man kann auch einen Aufhebungsvertrag machen - und dann die Abfindung wie in dem Beispiel berechnen oder vollkommen fiktiv festlegen oder drum würfel - da kann man machen man will.
Ist die Kündigung allerdings rechtsen - hat niemand anspruch auf eine Abfindung. Entsprechend bekommen auch nur ca. 20% aller Gekündigten eine Abfindung.
CU
henning
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