- Aus der Reihe: GEZ - SWR will Fernsehgebühren in Gefängnis eintreiben - JoBar, 17.02.2004, 22:35
- die Verlierer sind in jedem Fall die Gebührenzahler, die dürfen nämlich die - nasowas, 18.02.2004, 00:56
- Ja, die GEZ - Gewinnmitnehmer, 18.02.2004, 08:25
- Re: Ja, die GEZ - JoBar, 18.02.2004, 08:37
Aus der Reihe: GEZ - SWR will Fernsehgebühren in Gefängnis eintreiben
-->SWR will Fernsehgebühren in Stammheim eintreiben - vergebens
VON GABRIELE RENZ (STUTTGART)
Fernsehgebühren aus dem Knast: Mit diesem Ansinnen ist der Südwestrundfunk (SWR) gescheitert - fürs Erste.
Lange Zeit hatten die Untersuchungshäftlinge der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim nach Lust und Laune ferngesehen. Dann kam der Gebührenbescheid: Für die 650 Fernsehgeräte seien 251 913,46 Euro zu entrichten, verlangte der SWR. Die Summe hatte der Sender für 2001 und 2002 festgesetzt und an den Vermieter der Fernsehgeräte geschickt."Grundsätzlich" hätten die Mieter der Geräte, also die Inhaftierten, die Gebühr zu zahlen. Doch wo nichts zu holen ist, kann auch nichts eingeklagt werden.
"Wegen ihrer wirtschaftlichen Lage sind die Gefangenen in der Regel von der Rundfunkgebührenpflicht befreit", notiert das Verwaltungsgericht Stuttgart, das den Fall zu entscheiden hatte. Werden Fernsehgeräte allerdings gewerblich vermietet, muss der Vermieter bis zu drei Monate die Gebühren entrichten. Die pfiffigen Juristen des SWR wandten sich in Kenntnis dieser Vorschrift an den Verleiher und wähnten sich schon am Ende des Geldeintreibens.
Die JVA Stammheim ist - anders als dies die Geschichte der langjährig inhaftierten RAF-Insassen möglicherweise nahe legt - heute ein reines"Untersuchungs- und Einweisungsgefängnis", die Verweildauer der Eingewiesenen unbestimmt. Die meisten Untersuchungshäftlinge müssen tatsächlich länger als drei Monate einsitzen, weshalb sie eigentlich die Gebührenrechnung des SWR zu begleichen hätten. Womit sich für die Stuttgarter Richter der Kreis schloss:"Sofern keine persönlichen Befreiungsgründe greifen", habe der Gefangene zu zahlen, legten sie dar. ( AZ: 3K 2471/03)
Doch die wenigsten Verdächtigen sind ausreichend liquide, weshalb der Rundfunksender schließlich auf den 251 913,46 Euro sitzen bleibt. Wegen des"grundsätzlichen Charakters" dieses Urteils wurde Berufung zugelassen, aber bislang nicht eingelegt.
Wer sind hier eigentlich die größeren Verbrecher?
Kopfschüttelnd
J.

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