- Übrigens mein Versuch der verspäteten Umsatzsteuererklärung (1 Tag;-)) - Euklid, 18.02.2004, 20:30
- einfach Dauerfristverlängerung beantragen, dann hat man 1 Monat mehr Zeit (owT) - klatti, 18.02.2004, 20:35
- kommt überhaupt nicht in Frage denn - Euklid, 18.02.2004, 20:41
- zum 10. - Dieter, 18.02.2004, 20:50
- Re: zum 10. - Euklid, 18.02.2004, 20:57
- Re: zum 10. - Dieter, 18.02.2004, 23:23
- Re: zum 10. @ Dieter + Euklid - ocjm, 19.02.2004, 06:46
- Das ist absolut Gestaltungsmissbrauch - LenzHannover, 19.02.2004, 15:36
- Re: zum 10. @ Dieter + Euklid - ocjm, 19.02.2004, 06:46
- Re: zum 10. - Dieter, 18.02.2004, 23:23
- Re: zum 10. - Euklid, 18.02.2004, 20:57
- zum 10. - Dieter, 18.02.2004, 20:50
- kommt überhaupt nicht in Frage denn - Euklid, 18.02.2004, 20:41
- Frage dazu/ Wie sieht es aus mit der Umsatzsteuererklärung des Gesamtjahres? - nasowas, 18.02.2004, 21:22
- ich meine natürlich ich hänge mit 2002 hinterher (owT) - nasowas, 18.02.2004, 21:27
- Wo bleiben bei da die 5 Tage Karenz? - kieselflink, 18.02.2004, 21:52
- Re: Wo bleiben bei da die 5 Tage Karenz? - Dieter, 18.02.2004, 23:27
- Re: Wo bleiben bei da die 5 Tage Karenz? - - Elli -, 18.02.2004, 23:47
- Re: Wo bleiben bei da die 5 Tage Karenz? - kieselflink, 19.02.2004, 01:12
- Re: Wo bleiben bei da die 5 Tage Karenz? - - Elli -, 18.02.2004, 23:47
- Gibt's nicht mehr (ab 2004) (owT) - bernor, 18.02.2004, 23:36
- Re: Wo bleiben bei da die 5 Tage Karenz? - Dieter, 18.02.2004, 23:27
- Heiner, wenigstens ein paar Satzzeichen würde ich noch einbauen - Taktiker, 18.02.2004, 22:55
- Re: Heiner, wenigstens ein paar Satzzeichen würde ich noch einbauen - - Elli -, 18.02.2004, 23:04
- Wie sieht's denn aus mit den Zinsen bei verspäteter Gutschrift des Finanzamtes? (owT) - Heller, 18.02.2004, 22:56
- Wie sieht's denn aus mit den Zinsen bei verspäteter Gutschrift des Finanzamtes? - Sascha, 18.02.2004, 23:12
- Re: Wie sieht's denn aus mit den Zinsen bei verspäteter Gutschrift des Finanzamtes? - - Elli -, 18.02.2004, 23:45
- Bei mir hats 3 Wochen gedauert. Geld kam binnen 3 Tagen nach Bescheid - Taktiker, 19.02.2004, 00:03
- Re: Bei mir hats 3 Wochen gedauert. Geld kam binnen 3 Tagen nach Bescheid - Euklid, 19.02.2004, 09:15
- Adresse? - fridolin, 19.02.2004, 09:23
- Re: Adresse? - Euklid, 19.02.2004, 09:46
- Re: Elster - Uwe, 19.02.2004, 10:01
- Re: Elster - Euklid, 19.02.2004, 10:04
- Es ist so, mit Elster sparen die sich beim Fiskus unmengen an Arbeit beim ein- - LenzHannover, 19.02.2004, 15:27
- Frage... - fridolin, 19.02.2004, 17:47
- Es ist so, mit Elster sparen die sich beim Fiskus unmengen an Arbeit beim ein- - LenzHannover, 19.02.2004, 15:27
- Re: Elster - Euklid, 19.02.2004, 10:04
- Re: Elster - Uwe, 19.02.2004, 10:01
- Re: Adresse? - Euklid, 19.02.2004, 09:46
- Euklid, Du bist schon ein seltsamer Vogel - Taktiker, 19.02.2004, 10:16
- Re: Euklid, Du bist schon ein seltsamer Vogel - Euklid, 19.02.2004, 10:23
- Du hast wohl gar keine Ahnung, Heiner?! - Taktiker, 19.02.2004, 10:29
- Re: Du hast wohl gar keine Ahnung, Heiner?! - Euklid, 19.02.2004, 10:53
- Nix Steuerberater - Taktiker, 19.02.2004, 10:58
- Taktiker hat hier eindeutig recht, normale Arbeitnehmer müssen nix abgeben - LenzHannover, 19.02.2004, 15:21
- Nix Steuerberater - Taktiker, 19.02.2004, 10:58
- Re: Du hast wohl gar keine Ahnung, Heiner?! - Euklid, 19.02.2004, 10:53
- Du hast wohl gar keine Ahnung, Heiner?! - Taktiker, 19.02.2004, 10:29
- Re: Euklid, Du bist schon ein seltsamer Vogel - Euklid, 19.02.2004, 10:23
- Adresse? - fridolin, 19.02.2004, 09:23
- Jetzt 2002'er in Nds. auf Papier incl. Nachfrage rund 5 Wochen bei Arbeitnehmer (owT) - LenzHannover, 19.02.2004, 15:18
- Re: Bei mir hats 3 Wochen gedauert. Geld kam binnen 3 Tagen nach Bescheid - Euklid, 19.02.2004, 09:15
- Bei mir hats 3 Wochen gedauert. Geld kam binnen 3 Tagen nach Bescheid - Taktiker, 19.02.2004, 00:03
- Verzinsung - fridolin, 19.02.2004, 08:44
- Re: Wie sieht's denn aus mit den Zinsen bei verspäteter Gutschrift des Finanzamtes? - - Elli -, 18.02.2004, 23:45
- Wie sieht's denn aus mit den Zinsen bei verspäteter Gutschrift des Finanzamtes? - Sascha, 18.02.2004, 23:12
- einfach Dauerfristverlängerung beantragen, dann hat man 1 Monat mehr Zeit (owT) - klatti, 18.02.2004, 20:35
Re: zum 10. @ Dieter + Euklid
-->@ Dieter + Euklid
Also Rechnungslegung erst im nächsten Jahr oder noch später ist nach meiner Einschätzung weder sinnvoll noch steuerlich zulässig.
Nachteile:
1. unnötiger Liquditätsentzug des eigenen Unternehmens.
2. Zins- und Zinseszinsverlust.
Die Finanzbehörde nennt das
Gestaltungsmissbrauch
Begründung:
Durch die Verlagerung von Gewinnen in zukünftige Steuerperioden kann in dem Jahr, in dem die Leistungen erbracht wurde, der Steuersatz in unzulässiger Weise gekürzt werden.
(Macht ja auch Sinn
>dieses Jahr gute Geschäftsentwicklung und Gewinn 50.000, nächstes Jahr voraussichtlich weniger Gewinn 20.000. Da kann eine Rechnung über 15.000, die ich erst im nächsten Jahr stelle, die Steuerprogression schon nicht unwesentlich beeinflussen.)
Wird man bei einem solchen Gestaltungsmissbrauch erwischt, kann die Steuerbehörde dies sogar als Steuerhinterziehung werten und ein Steuerstrafverfahren einleiten.
Zumindest darf man aber eine neue Einkommenteuer- und Umsatzsteuererklärung erstellen und darf zumindest Verspätungszuschlag bezahlen.
Ob sich das rechnet, ist da eher zu bezweifeln.
Nach meiner Erfahrung ist die Zahlungsbereitschaft der Kunden, unmittelbar nach Lieferung/Erstellung am Höchsten.
Das in der heutigen Zeit sich auch die Bonität des Schuldners zwischenzeitlich verschlechtern kann ist noch ein zusätzliches Risiko.
Also wenn ich denn unbedingt was manipulieren will, dann nicht so.
Ich habe da eine Vereinbarung mit meiner Bank:
Ich verleihe kein Geld und die wildern nicht in meiner beruflichen Profession.
Ergebniss bisher:
Fordeungsausfälle gegen 0 und keine Liquiditäsprobleme.
Hoffen wir, dass das so bleibt.
OCJM
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>na ja, ich verzögere auch schon mal 2 Jahre wegen Lustlosigkeit zum Rechnung ausarbeiten. Manchmal bin ich auch schon außerhalb der Verjährung und dann auf das Goodwill meiner Kunden angewiesen.
>Beim Bilanzieren ist man eigentlich verpflichtet eine"Sonstige Forderung" in Höhe der teilfertigen Arbeiten auszuweisen - läßt sich allerdings oft schlecht nachprüfen.
>Gruß Dieter
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