- offtopic: eine kleine Geschichte vom bösen Staat - nereus, 20.02.2004, 16:38
- kleine Geschichte vom bösen Staat - fast wie im Drehbuch - *spanische Fliege* - Baldur der Ketzer, 20.02.2004, 18:36
- Kar May konnte sich glücklich schätzen... - bernor, 20.02.2004, 20:51
offtopic: eine kleine Geschichte vom bösen Staat
-->Hallo!
Der abgrundtief-bitterböse-grottenschlechte Staat hat erneut erbarmungslos zugeschlagen. Die Freiheit einer Bürgerin wurde einmal mehr eingeschränkt.
Und es begab sich zu der Zeit..:
Zwölf Vornamen sind zu viel des Guten
Darf ein Kind so heißen?
Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro?
Nein, sagt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und weist damit die Beschwerde einer Mutter aus Nordrhein-Westfalen ab.
Vier Instanzen Jahre lang beschäftigt
Immerhin hat das Thema über mehrere Jahre hinweg die Richter aus vier Instanzen beschäftigt. Zunächst war das Amtsgericht um das Kindeswohl besorgt und schreib dem zuständigen Standesamt vor, nur drei der gewünschten Namen zuzulassen. Das Landgericht gestand der Mutter immerhin vier zu: Chenekwahow Tecumseh Migiskau Ernesto. Zwölf solcher Vornamen hätten einen erheblich belästigenden Charakter für das Kind, fanden die Richter. Es müsste sich die richtige Reihenfolge und Schreibweise der größtenteils ungewöhnlichen Namen merken und würde durch diese immer wieder auffallen.
Karlsruhe: Staat muss Kinder schützen
Die Mutter jedoch sah sich nach wie vor ihre Grundrechts beraubt und wendete sich an das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Das war 1998. Dort kamen ihr die Richter insofern entgegen, als sie der Frau noch einen Namen mehr gestatteten: Kioma. An der grundsätzlichen Entscheidung änderte es aber nichts. Und auch aus dem Beschluss der Verfassungrichter, der jetzt veröffentlicht wurde, geht hervor, dass Eltern ihren Kindern nicht beliebig viele Vornamen geben können:
"Der Staat hat die Pflicht, das Kind als Grundrechtsträger vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen" (Aktenzeichen: 1 BvR 994/98 - Beschluss vom 28. Januar 2004).
"Erheblich belästigender Charakter"
Das Verfassungsgericht nahm die Beschwerde der Mutter gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Düsseldorf gar nicht erst zur Entscheidung an. Sie habe keine Aussicht auf Erfolg. Die Verfassungsbeschwerde der Mutter habe keine grundsätzliche Bedeutung, entschieden die Karlsruher Richter. Weder die Grundrechte der Mutter seien betroffen, noch verletze die OLG-Entscheidung das Elternrecht.
Es reicht nun wirklich! Ich wandere auch aus.
mit kämpferischen Grüßen (mkG)
Klaus-Dieter-Rüdiger-Hans-Joachim-Heinz-Paul-Klement-Herbert-Ralf-Rolf-Reinhard-Lutz-Heinrich-Alfons-Kunibert Adam-Schwätzer-Leuthäusser-Schnarrenberger-Greiner-Petter-Mem-Otta-Gebine-Stäblein
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