- Ein Verwaltungsgericht, welches mal durchblickt:-) - LenzHannover, 23.02.2004, 11:51
Ein Verwaltungsgericht, welches mal durchblickt:-)
--><font color=#FF0000>Um das gleich vorab zu sagen: Keine Erfahrung mit Hasch, wenn es mal die Möglichkeit gegeben hat, war mir irgendwas suspekt an der Sache (mein Zustand nach Genuß der"legalen" Droge Alkohol, Umgebeung o.ä. und als Nichtraucher bin ich dafür eh kaum zu begeistern).
Heranwachsende sollten von dem Zeug auch die Finger lassen, nur finde ich das Urteil überfällig.
Ich habe noch nie gehört, daß man jemanden den Führerschein entzogen hat, weil dieser Bier & Schnaps mit dem Auto transportiert hat [img][/img] </font>
Autofahrer dürfen Haschisch bei sich haben
Braunschweig (lni). Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist dadurch nicht zwangsläufig ungeeignet zum Autofahren. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden. Die Richter gaben einem Kurierfahrer Recht, dass die Polizei keinen Grund gehabt habe, ihn einem Drogentest zu unterziehen und ihm die Fahrerlaubnis zu nehmen, nur weil sie in seinem Wagen zweimal geringe Mengen Haschisch gefunden haben.
Der bloße Besitz von Cannabis während des Fahrens reiche nicht aus, um anzunehmen, der Fahrer sei ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs, heißt es in der Entscheidung. Daraus sei allenfalls zu schließen, dass der Fahrer gelegentlich Haschisch konsumiere. Und grundsätzlich gelte, dass „bei einem nur gelegentlichen Cannabiskonsum die Fahreignung gegeben ist“. (Az.: 6 B 91/04)

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