- Sozialhilfe für Millionärssöhne - Dr.Thrax, 22.02.2004, 15:55
- ..von den Japanern lernen - Dr.Thrax, 22.02.2004, 16:35
- Re:..von den Deutschen 1933 lernen.. - BRATMAUS, 23.02.2004, 00:15
- Wobei das ganze schon am Dienstag von Plusminus berichtet wurde mL (owT) - LenzHannover, 22.02.2004, 21:51
- Und das Gericht sagt: Stadt, zahle 45 Euro Fahrkosten pro Tag für das Kind... - LenzHannover, 23.02.2004, 12:46
- ..von den Japanern lernen - Dr.Thrax, 22.02.2004, 16:35
Und das Gericht sagt: Stadt, zahle 45 Euro Fahrkosten pro Tag für das Kind...
-->Richter: Vater hat Anspruch auf 45 Euro am Tag, weil er seine Tochter zur Schule bringt
Die Klage eines Vaters kann für die Region Finanzprobleme in Millionenhöhe nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall muss sie mit Mehrausgaben für die Schülerbeförderung in Höhe von etwa vier Millionen Euro pro Jahr rechnen. Der Grund: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat der Klage eines Seelzers stattgegeben, der seine als hochbegabt eingestufte Tochter bislang auf eigene Kosten täglich zu einer speziellen Grundschule nach Hannover fährt. Dies empfindet er als ungerecht. „Schließlich kann sein Kind ja nichts dafür, dass es hochbegabt ist und es in Seelze kein entsprechendes Angebot gibt“, argumentiert Rechtsanwalt Carsten Fricke, der den Seelzer zunächst vor dem Verwaltungsgericht Hannover, dann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg vertreten hat.
Die Stadt Seelze sah dies genauso. Das Mädchen war vor Ort eingeschult worden. Es kam in seiner Klasse aber nicht zurecht. Zur Probe besuchte sie daraufhin die Grundschule in der Beuthener Straße (Mittelfeld), die ein besonderes Angebot für hochbegabte Kinder hat. Dort kam man nach der Probezeit zu dem Schluss, dass ein Besuch dieser Spezialschule notwendig sei, auch wenn sie außerhalb des zuständigen Schulbezirks liege. Die Stadt Seelze erteilte eine Ausnahmegenehmigung. Daraufhin stellte der Vater bei der Region einen Antrag auf „Individualbeförderung“, den die Behörde zurückwies - hierfür müsste sie 45 Euro pro Tag zahlen. Lediglich die Kosten für die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln wolle sie übernehmen - in Höhe von 38,50 Euro im Monat. Zur Begründung verwies die Verwaltung darauf, dass das Kind nicht länger als 60 Minuten zur Schule unterwegs sei und dieser Zeitraum als zulässig gelte. Dagegen legte der Vater Beschwerde ein. Die tägliche lange Hin- und Rückreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die unter anderem ein Umsteigen am hannoverschen Hauptbahnhof nötig mache, sei für die Achtjährige nicht zumutbar.
Der Richter des Verwaltungsgerichts Hannover schloss sich dieser Auffassung an. Die Region legte gegen sein Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde ein. Diese Beschwerde ist nun abgelehnt worden. Wendet man diese Entscheidung sinngemäß auf alle fraglichen Fälle an, müsste die Region etwa der Hälfte von rund 1000 Kindern, die in Hannover und dem Umland aus unterschiedlichen Gründen eine Ausnahmegenehmigung zum auswärtigen Schulbesuch bekommen haben, die individuellen Fahrtkosten erstatten. So käme die Summe von etwa 4,2 Millionen Euro im Jahr zusammen. Das Urteil aus Lüneburg liegt der Behörde noch nicht vor, daher wollte sie am Donnerstag auch noch nicht zu den Konsequenzen Stellung nehmen.
<font color=#FF0000>Das geht wirklich quer durch die Stadt, wobei ich den Vater drängen würde, auch die Ã-ffis zu nutzen (geht recht gut).
Natürlich will man das ganze jetzt abbiegen und Kindern entsprechende Schulbesuche untersagen - wollten die in Berlin nicht Geld ausgeben, um alle Schüler zu mischen, um 95%"Nix-Deutsch" Schulen zu vermeiden... </font>

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