- offtopic: noch ein Link zur"Kommissarischen Reichsregierung" ohne Wertung - Baldur der Ketzer, 15.11.2000, 23:50
- Re: offtopic: noch ein Link zur"Kommissarischen Reichsregierung" ohne Wertung - Johannes, 16.11.2000, 00:34
- Re: offtopic: noch ein Link zur"Kommissarischen Reichsregierung" ohne Wertung - Baldur der Ketzer, 16.11.2000, 01:13
- Re: offtopic: noch ein Link zur"Kommissarischen Reichsregierung" ohne Wertung - Obelix, 16.11.2000, 09:00
- Re: offtopic: noch ein Link zur"Kommissarischen Reichsregierung" ohne Wertung - Baldur der Ketzer, 16.11.2000, 10:27
- "Kommissarischen Reichsregierung" / Einsprueche zu Behoerdenbescheiden - Obelix, 16.11.2000, 11:10
- Re: offtopic: noch ein Link zur"Kommissarischen Reichsregierung" ohne Wertung - Baldur der Ketzer, 16.11.2000, 10:27
- Re: offtopic: noch ein Link zur"Kommissarischen Reichsregierung" ohne Wertung - Obelix, 16.11.2000, 09:00
- Re: offtopic: noch ein Link zur"Kommissarischen Reichsregierung" ohne Wertung - Baldur der Ketzer, 16.11.2000, 01:13
- Re: offtopic: noch ein Link zur"Kommissarischen Reichsregierung" ohne Wertung - Johannes, 16.11.2000, 00:34
Re: offtopic: noch ein Link zur"Kommissarischen Reichsregierung" ohne Wertung
Hallo, Obelix,
ich habe mehrere Fehler im Bescheid gefunden, die ich einzeln aufgezählt habe.
Als zusätzlichen Punkt habe ich sinngemäß geschrieben:
"im übrigen verweise ich auf neueste Erkenntnisse, wonach auf Grund der Streichung des Art.23 GG das Grundgesetz der BRD erloschen sei, wodurch auch die Kompetenzzuweisung an Kommunen zum Erlaß von Satzungen obsolet wäre.
Insofern hätte die dem Bescheid zugrundeliegende Gebührensatzung keine rechtliche Grundlage und wäre mithin unwirksam."
Wohlgemerkt, Konjunktiv.
Die müssen das jetzt von Amts wegen prüfen.
Die zugrundeliegende gebührensatzung stammt aus dem Jahre 1995 oder so, ist also relativ neu und in der fraglichen zeit seit 1990 entstanden.
Beim Steuerrecht ist das sicher komplizierter.
Die Steuerpflicht knüpft ja sachlich an den erzielten Einkünften an, vorher aber an der Person, ob sie in der BRD einen Wohnsitz oder dort zumindest den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei einem Reichsbürger ergibt sich eine Kollision.
Mustermäßig würde man das mit einem Doppelbesteuerungsabkommen regeln, aber die Berliner ehem. Bonner geben doch die Existenz der KRR niemals zu.
Geht nicht.
Es kommt also auf den Einzelfall an, aber hierzu müßten Sie mindestens Reichsbürger sein, um etwas in der Hand zu haben.
Die alleinige Begründung gegen einen Steuerbescheid, das Steuerergänzungsgesetz vom.... sei nicht legimiert, deswegen sei jeder darauf aufbauende Steuerbescheid obsolet, ist m.E. deswegen dünn, weil dann immer noch das ältere Recht gelten müßte.
Betragsmäßig wäre das meist schlechter.
Letztlich kommt es auf einen versuch an.
Wenn man sich tatsächlich irgendwelchen Pflichten entziehen kann, dann wohlnur durch die Annahme der Reichsbürgerschaft.
Fingerabdrücke einsenden etc.
Na, noch weiß ich nicht........
Senden Sie doch mal ein e-mail an matthes aus dem Flugscheibenforum, er hat seine email-Adresse angegeben (INMR@aol.com, ich gehe davon aus, daß ich sie nennen darf, weil er sie ja auch offen angab).
Er kennt sich sehr gut aus und weiß auch Internas.
Oder evtl. Herrn Bradler fragen, oder Johannes hier.
Übrigens, der Baldur hat nichts gegen ein"Du".
Beste Grüße vom Baldur
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