- sollte Minister Stolpe die Maut-Verträge einfordern wollen, dann könnte ihm..... - Emerald, 25.02.2004, 15:27
- Das gehört eigentlich auf die Titelseite der Bild-Zeitung - FOX-NEWS, 25.02.2004, 15:37
- Re: AEG - schon mal gehört? - JoBar, 25.02.2004, 16:29
- Das bedeutet eintrag bei der Schufa - XERXES, 25.02.2004, 15:51
- Re: Toll-Online kassierte zweimal die Flatrate unter dem Titel *Grundgebühr*.... - chiquito, 25.02.2004, 20:23
- Re: Toll-Online kassierte zweimal die Flatrate unter dem Titel *Grundgebühr*.... - Euklid, 25.02.2004, 21:20
- Das gehört eigentlich auf die Titelseite der Bild-Zeitung - FOX-NEWS, 25.02.2004, 15:37
sollte Minister Stolpe die Maut-Verträge einfordern wollen, dann könnte ihm.....
-->..............ähnliches d.h. viel viel Schrecklicheres passieren:
So was von Arroganz gehört an den Pranger:
T-Com (Deutsche Telekom) gepfändet
Dass man sich bei entsprechender Beharrlichkeit und Ausdauer auch als
einzelner kleiner Kunde gegen ein Großunternehmen durchsetzen kann,
bewies
auf eindrucksvolle Weise Michael B. aus München. Nachdem die T-Com,
wie sich
die deutsche Telekom nun nennt, es längere Zeit nicht geschafft
hatte, ein
defektes DSL -Modem auszutauschen, kündigte er am 19. März 2002
fristlos
seinen DSL-Anschluss. Die Kündigung bestätigte das Unternehmen am
10.4.2002,
buchte aber weiter emsig Gebühren vom Konto des Kunden ab.
Trotz mehrfacher Beschwerden und anders lautender Zusagen der Hotline
erhielt Michael B. sein Geld nicht zurück. Deshalb veranlasste er
schließlich über einen Rechtsanwalt die Zustellung eines
Mahnbescheids. Das
Unternehmen widersprach, weshalb es am 11. Februar 2003 zum Prozess vor
dem
Münchner Amtsgericht kam. Das Gericht verurteilte die T-Com zur
Rückzahlung
der zu Unrecht eingezogenen Beträge nebst Zinsen und zur Übernahme
der
Kosten des Rechtsstreits.
Die kassierten Gebühren überwies die T-Com, die Kosten für den
Rechtsstreit
jedoch nicht."Bitte haben Sie Verständnis, wenn Zahlungen unseres
Unternehmens etwas Zeit in Anspruch nehmen", schrieb die T-Com
Mitarbeiterin
Birgit B. am 30. Juni 2003 an den Rechtsanwalt von Michael B."Der
Grund
liegt darin, dass grundsätzlich mehrere Stellen, die zum Teil an
verschiedenen Orten tätig sind, mit der Bezahlung befasst sind."
Der Kunde wartete noch sechs Wochen, dann war seine Geduld erschöpft.
Mitte
August beauftragte er über seinen Rechtsanwalt einen
Gerichtsvollzieher, das
ausstehende Geld einzutreiben. Doch dieser kehrte am 29. August 2003
unverrichteter Dinge zurück."Pfändbare Gegenstände konnten in
den
Geschäftsräumen nicht vorgefunden werden", schrieb er dem Anwalt.
Daraufhin beantragte der Anwalt am 9. September 2003"die Vorlage des
Vermögensverzeichnisses und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
gemäß
Paragraph 807 ZPO" beim Vollstreckungsgericht München. Aus den
ursprünglich
von der T-Com geforderten 58,35 Euro waren durch Pfändungs-,
Gerichts- und
Anwaltskosten unterdessen 138,28 Euro geworden.
Am 3. Februar 2004 machte sich Obergerichtsvollzieher Kranz K. auf den
Weg
in das Büro der T-Com in der Münchner Sonnenstraße. Eine
Handkasse, aus der
man die Forderung hätte begleichen können, gab es dort nicht. Also
pfändete
er zwei Laserdrucker von Oki und einen
Infotec-Kopierer Modell 4220MF. Sollte die T-Com die durch den erneuten
Besuch des Gerichtsvollziehers auf 151,25 Euro gestiegene Forderung
nicht
bis zum 17. Februar beglichen haben, werden die Geräte am 26. Februar
um
9:15 Uhr im Münchner Versteigerungslokal in der Schragenhofstraße
versteigert...

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