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Kinder-Sklaven gibt hier gerade mal seit 100 Jahren nicht mehr!
-->War der erste Treffer bei Google, gab es vor einiger Zeit auch als Film im TV
Geschichtlicher Überblick
Als „Schwabenkinder“ bezeichnete man die Kinder aus Vorarlberg, Nord- und Südtirol sowie der Schweiz, die alljährlich zu den Kindermärkten ins Schwäbische zogen.
Solche Kindermärkte gab es in Wangen, Ravensburg, Bad Waldsee, Tettnang und Friedrichshafen in Württemberg, im Badischen in Pfullendorf und Überlingen und im Bayerischen Allgäu in Kempten. Der größte Markt war in Ravensburg.
Es war bitterste Armut in den Bergregionen, die die Eltern zwang, einen Teil ihrer Kinder vom Frühjahr bis in den Herbst zum Viehhüten oder zur Arbeit hauptsächlich in der Landwirtschaft ins Schwäbische zu schicken.
Die Gründe hierfür waren vielfältig: die kargen Böden und das raue Klima, der Kinderreichtum und die vielfach praktizierte Erbteilung, die zur Zersplitterung der Höfe führte.
Beim so genannten „Schwabengehen“ handelte es sich nicht um die Verdingung einzelner Kinder, sondern in manchen Jahren um bis zu fünf- bis sechstausend in regelrechten Zügen, die sich oft den Lebensunterhalt auf dem Marsch in die Fremde links und rechts des Weges erbetteln mussten.
Das Durchschnittsalter lag bei 7 bis 14 Jahren, wobei es aber keine Seltenheit war, dass auch schon Fünfjährige mitgeschickt wurden.
Wann genau diese Wanderungen begannen, lässt sich nicht mehr exakt feststellen. Aber schon 1625 wird von den Zielen Ravensburg und Überlingen berichtet.
Begleitet wurden die Kinder meist von einer älteren Person, aber auch von Geistlichen, die für die Unterkünfte unterwegs sorgten und die Marktpreise aushandelten.
Für einen Teil der Kinder führte der Weg über noch tief verschneite Berge wie beispielsweise den Arlberg, die sie mit schlechtem Schuhwerk und dürftigster Kleidung zu überwinden hatten.
Auf den Märkten wurden die Kinder teilweise wie Vieh verhandelt. Als Entlohnung gab es im Herbst „... ein Kleitle und ein bizle Gelt“, das dann oftmals das einzige Barvermögen der betreffenden Familie darstellte.
1836 wurde auch in Württemberg die Schulpflicht eingeführt. Sie galt aber nur für einheimische Kinder, die dann aber wiederum auf den Höfen zur Arbeit fehlten.
Alle betroffenen Länder - also Württemberg, Ã-sterreich und Schweiz - hatten aus wirtschaftlichen Überlegungen kein Interesse an einer Änderung der Situation.
Obwohl Ã-sterreich das erste Land war, das unter Maria Theresia die allgemeine Schulpflicht einführte, gab es viele Ausnahmeregelungen, mit denen der Schulbesuch umgangen werden konnte.
Erst als 1908 in der amerikanischen Presse eine regelrechte Kampagne gegen diese Kindervermarktung losgetreten wurde, wobei der Friedrichshafener Markt als „kaum verhüllter Sklavenmarkt“ beschrieben wurde, kam hektische Betriebsamkeit in die Diplomatie, da insbesondere Deutschland um sein Ansehen besorgt war.
Zwar brachte der Erste Weltkrieg einen Abschwung in der Geschichte des"Schwabengehens" mit sich. Eine grundlegende Änderung trat aber erst 1921 ein, als die Vereinbarung zwischen Ã-sterreich und Württemberg zu greifen begann, dass auch österreichische Kinder in Württemberg schulpflichtig seien.
Dieses Abkommen war gleichzeitig auch das Ende des „Schwabengehens“ im großen Stil, da nun der wirtschaftliche Anreiz entzogen war.
Zwar wurden noch einzelne Kinder bis Mitte der 50er-Jahre ins Schwabenland verdungen, die großen Kinderströme, die über Jahrhunderte weg gang und gäbe waren, versiegten aber darauf hin fast von einem Jahr zum anderen.
<ul> ~ http://www.schwabenkinder.de/Seiten/startframe.html</ul>

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